Dienstag, 14. April 2020Karte nur noch auf SCDB.info WebseiteAb sofort können Sie Blitzerstandorte der SCDB.info Datenbank nur noch über unsere Karte auf der SCDB.info Webseite einsehen. Donnerstag, 30. August 2018Blitzer ausgetrickst: Mit elektrischer Jalousie Kennzeichen verdecktWie die WELT heute berichtete, ist der Polizei auf der Autobahn A9 ein Autofahrer aus Baden-Württemberg ohne Kfz-Kennzeichen aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Autofahrer eine elektrische Jalousie benutzte. Mit dieser konnte er per Fernbedienung aus dem Innenraum des Fahrzeuges das Kennzeichen verdecken. Der Autofahrer wurde wegen Kennzeichenmißbrauchs angezeigt. Dienstag, 5. Juni 2018Frankreich: Nur noch Tempo 80 auf LandstraßenAb 01. Juli 2018 gelten in Frankreich neue Höchstgeschwindigkeiten. Auf Landstraßen wird das Tempo von 90 auf 80 km/h gesenkt. Die neuen Regeln gelten für alle zweispurige Straßen ohne bauliche Trennung. Auf vierspurigen Landstraßen ergeben sich keine Änderungen. Die Datenbank von SCDB.info wird in Kürze aktualisiert. Bitte aktualisieren Sie Ihr Navigationsgerät rechtzeitig mit dem aktuellen Datenbestand. Ob die neuen Tempolimits bereits in die Datenbank übernommen wurden, können Sie in der Karte am Beispiel eines Blitzers in Anthon - in der Nähe von Lyon - nachschauen. Blitzer ID 51800
France: 80 to be the new maximum speed on rural roadsStarting July 1st of 2018 the new maximum speed limit will on rural roads in France will be reduced from 90 to 80 km/h. The new rules apply for all two-lane roads without structural separation. On four-lane roads there will be no changes. The database of SCDB.info will be updated shortly. Please update your navigation with the current database in time. Whether the new speed limits have already been changed in the database, you can check in our map with the example of a speedcam in Anthon (near Lyon). Speedcam ID 51800
Francja: Tylko Tempo 80 na drogach krajowychOd 1 lipca 2018 r. będą obowiązywały nowe prędkości maksymalne we Francji. Na drogach krajowych tempo zmniejsza się z 90 na 80 km / h. Nowe zasady dotyczą wszystkich dróg dwujezdniowych bez rozdzieleni. Na autostradach czteropasmowych nie będzie żadnych zmian. Baza danych SCDB.info zostanie zaktualizowana wkrótce. Zaktualizuj swoje urządzenie nawigacyjne aby korzystając z aktualnej bazy danych. Czy nowe limity prędkości zostały już dodane do bazy danych, możesz sprawdzić na mapie na przykładzie fotoradaru w Anthonie - w pobliżu Lyonu. Fotoradar ID 51800
Dienstag, 8. Mai 2018LKW-Maut: Blaue Säulen sind keine BlitzerIn der letzten Zeit erreichen uns viele Meldungen von „festen Blitzern“, die keine sind: Bei den grün-blauen Säulen handelt es sich um Maut-Kontrollsäulen für LKWs. Derzeit werden immer mehr dieser Säulen in ganz Deutschland durch die Firma TollCollect aufgestellt. Ab dem 01. Juli 2018 wird auf allen deutschen Bundesstraßen eine Mautpflicht eingeführt. Die auffällige Lackierung soll die Mautsäulen deutlich von festen Blitzern unterscheiden. ![]() Maut-/Kontrollsäulen machen keine Blitzer-Fotos
Truck toll: Blue pillars aren’t speed camerasRecently, we’ve been receiving a lot of reports of supposed new fixed speedcams, which really aren’t any: The purpose of the blue pillars is a truck toll system. In Germany, the company is constructing those pillars all over Germany. From July 1st of 2018 truck toll will be in force on all federal trunk roads. With their obtrusive color the pillars differ from regular, camouflaged speedcams. ![]() The blue pillars do not take your photo!
Sonntag, 13. Juni 2010Nieder Neuendorf: Einführung von Tempo 30 hat Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen nahezu verdoppeltAchtung Blitzer! Mit Einführung von Tempo 30 auf der Dorfstraße in Nieder Neuendorf hat sich die Zahl der in Hennigsdorf registrierten Geschwindigkeitsüberschreitungen nahezu verdoppelt. 2009 lösten die Blitzerkameras in der Stadt 38 550 Mal aus. Im Jahr zuvor wurden „nur“ 19 242 Fälle registriert. Diese Zahlen präsentierte Bürgerdienst-Chefin Edith Wiesner am Donnerstagabend bei der Vorstellung der jährlichen statistischen Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung im Bauausschuss. Im Einsatz sind zwei stationäre Blitzersäulen in Nieder Neuendorf rund um die Uhr sowie ein Messwagen im Zwei-Schicht-Betrieb im gesamten Stadtgebiet. Warum plötzlich viel mehr Autofahrer in die Blitzerfalle tappen ist kein Geheimnis. Im August 2009 wurde eine der beiden stationären Blitzersäulen in den kurz zuvor neu eingerichteten Tempo-30-Abschnitt am Dorfanger umgesetzt. Vorher standen die beiden sogenannten „Traffi-Tower“ im innerörtlichen 50er-Bereich – mit mäßigem Erfolg. Seit ihrer Aufstellung im August 2008 hatten sie monatlich zwischen 200 und 400 Tempoverstöße registriert. Doch im 30er-Bereich ist das jetzt anders. Gleich im ersten Monat schnellte die Zahl auf 4390 Tempoverstöße hoch, ging dann aber auf gut 1000 im Monat zurück. Der Stadt bescherte das Blitzlichtgewitter einen beträchtlichen Einnahmezuwachs. Pendelten die Summen zwischen 2003 und 2008 noch um die 400 000 Euro pro Jahr, gab es 2009 einen deutlichen Sprung. Gut 840 000 Euro hat Hennigsdorf durch die Geschwindigkeitsüberwachung eingenommen. Allerdings wurden die schlimmsten Raser immernoch vom Blitzerauto erfasst. Wegen des höheren Bußgeldes lagen die Einnahmen der mobilen Überwachung 2009 über denen der Blitzerstellen. Die Geschwindigkeitsüberwachung trage dazu bei, Unfälle zu verhindern, erklärt die Verwaltung. Und verweist darauf, dass trotz leicht ansteigender Gesamtzahl seit 2005 die Zahl von Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit stagniert. (Von Ulrich Bergt) Blitzer in Nieder Neuendorf
Dienstag, 24. November 2009SCDB.info auf neuem Server
Ab sofort steht das Projekt SCDB.info auf größeren Füßen. Wir haben nach 2 Jahren den Server gewechselt und können nun wieder mit zeitgemäßer Performance aufwarten. Für die Ausfallzeiten bitten wir Sie um Entschuldigung. Sollten Sie einen Fehler finden oder Ihr Account nicht korrekt funktionieren, so kontaktieren Sie bitte unseren Support. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Montag, 8. Juni 2009AvD Rechts- und Verkehrsausschuss gegen Einführung der Halterhaftung
- verfassungsrechtliche Gründe sprechen dagegen
- nicht dem Druck der EU beugen
- kein Garant für mehr Verkehrssicherheit
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lehnt die Einführung einer Halterhaftung und einer Kostentragungspflicht des Halters bei Verstößen im fließenden Verkehr ab. Dafür hat sich der AvD Rechts- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung im Rahmen der AvD-Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 6. Juni 2009, in Mainz ausgesprochen. Der Ausschuss unter Vorsitz von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner fordert den Gesetzgeber und das Bundesamt für Justiz auf, im Rahmen der Umsetzung des EU Rahmenbeschlusses (RbGeld vom 22.03.2005) zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen dafür zu sorgen, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte der deutschen Autofahrer gewahrt bleiben. Dies müsse umso mehr für die Anwendung des geplanten Geldsanktionsgesetzes gelten, welches 2010 in Kraft treten soll.
Nach Ansicht des AvD darf es nur in solchen Fällen zu einer Vollstreckung in Deutschland kommen, in denen der Fahrer festgestellt ist oder aber eine Kostentragungspflicht des Halters auch nach deutschem Recht besteht. So ist beispielsweise nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Halter bei Halt- und Parkverstößen verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Seitens der EU wird jedoch die Einführung einer Halterhaftung auch für Zuwiderhandlungen im fließenden Straßenverkehr immer stärker fokussiert. Darauf deutete zuletzt der Vorschlag einer Richtlinie zur besseren Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften (Enforcement Directive vom 19.03.2008) hin, der auf eine Halterhaftung hinauslaufen würde.
An Lösungen zu arbeiten, die einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zuträglich sind, ist für den AvD selbstverständlich. Rechte der Autofahrer zu beschneiden, nur um letztlich den behördlichen Aufwand bei der Beweisführung so gering wie möglich zu halten, ist jedoch nicht verhältnismäßig.
Gegen eine Ausdehnung der Halterhaftung auf Verstöße im fließenden Verkehr sprechen vor allem aber verfassungsrechtliche Gründe: Dem Halter eines Fahrzeugs ein Bußgeld aufzuerlegen, ohne ihm nachweisen zu können, dass er auch der Fahrer war, widerspricht dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld“. Bekäme der Halter auch dann einen Kostenbescheid, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden könnte – etwa weil er vom Halter nicht benannt wird – würde dies einer bußgeldbewehrten Auskunftspflicht entsprechen. In Österreich wird dies bereits in Form der so genannten Lenkerauskunft praktiziert. Eine entsprechende Verpflichtung würde jedoch mit dem deutschen Recht "sich nicht selbst belasten zu müssen" beziehungsweise mit dem Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger kollidieren.
Auch Verkehrssicherheitsaspekte können es nach Ansicht von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner nicht rechtfertigen, die Rechte der Betroffenen einzuschränken. "Im Interesse der Verkehrssicherheit muss vielmehr derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der auch tatsächlich den Verstoß begangen hat. Nur dann kann der erzieherische Effekt, der hinter einer Bestrafung stecken sollte, erreicht werden. Die Einführung der Halterhaftung ist kein Garant für mehr Verkehrssicherheit."
Donnerstag, 7. Mai 2009Schafft Luzerner SVP Radarkästen ab?
Volksabstimmung
Eine Initiative will Radarfallen nur noch an heiklen Orten. Die «Bussen-Melkerei» soll aufhören. 17 Mio. Einnahmeausfall.
Rainer Klose
Die Idee klingt irgendwie charmant: Die SVP will die «Bewirtschaftung der Strassen» stoppen, die dem Kanton Luzern pro Jahr 17 Mio. Franken einbringt. Natürlich, sagen die Initianten, darf in Luzern weiter geblitzt werden - aber ab jetzt nur dort, wo die Polizei es für notwendig hält, und nicht mehr dort, wo der Blitzkasten die grössten Einnahmen erzeugt.
Die Initiative (www.raser-stoppen.ch) kommt am 17. Mai zur Abstimmung. Sie wird getragen von der Luzerner SVP und unterstützt vom Nutzfahrzeugverband Astag und vom Autogewerbeverband AGVS. Die Automobilclubs verhalten sich neutral. Alle anderen politischen Parteien ausser der SVP lehnen die Initiative bislang ab.
Schweizweit bedeutend Der Ausgang der Abstimmung ist trotzdem offen - und er könnte nationale Signalwirkung entfalten: Blechpolizisten stehen in vielen Kantonen - oft am Rand gut ausgebauter Strassen - und sorgen für einen konstanten Einnahmestrom in die Staatskasse. Das weckt Begehrlichkeiten: Von 1998 bis 2004 haben nach Angaben der SVP die Bussen allein im Kanton Luzern um 72% zugenommen.
Das soll nun aufhören, sagt der Luzerner Kantonsrat Daniel Keller, der das Initiativkommitee leitet. Doch wie kann man einen Kanton von den schönen Einnahmen «entwöhnen»? «Wir wenden einen Trick an», erklärt Keller. «Unsere Initiative fordert, dass die Bussgelder in vollem Umfang an steuerpflichtige Bürger zurückerstattet werden. Damit wird der Bussentopf zwangsläufig geleert - und es wird für Finanzpolitiker uninteressant, ihn weiter anwachsen zu lassen.»
ÖV-Nutzer profitieren Bei einer Einnahme von derzeit rund 17 Mio. Franken wären das pro steuerpflichtigen Luzerner pauschal Fr. 40.- Rückerstattung pro Jahr. Dabei ist egal, ob der Bürger Auto fährt oder Velo, ob er den ÖV benutzt oder als notorischer Schnellfahrer häufig gebüsst wird. Die 40 Franken soll jeder bekommen.
Diese Steuererstattung sei nicht der Hauptzweck der Initiative, sagt Keller. «Sie ist nur ein Vehikel, um unser Ziel zu erreichen: Keine Radarfallen mehr, die offensichtlich vor allem Einnahmen bringen sollen.» Er präzisiert: «Wir wollen, dass die Polizei selber entscheidet, wo es gefährliche Stellen gibt, wo Menschen in Gefahr sind und wo man Rasern das Handwerk legen muss.»
Doch wie soll der Kanton den Einnahmeausfall ausgleichen? Die Initianten haben eine recht einfache Antwort: Durch Einsparungen in der kantonalen Verwaltung könnten die Mindereinnahmen «problemlos kompensiert werden».
Andere parteien dagegen Derzeit reist Keller von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und stellt die Initiative bei anderen Parteien vor. Bei der CVP-Delegiertenversammlung am 20. April blitzte er deutlich ab: 216 Delegierte dagegen, nur 5 dafür. Die Vorlage sei rufschädigend und fördere das Misstrauen gegen Kantonspolitiker, die als gierige Steuereintreiber dargestellt werden, befindet CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür.
Besonders stossend findet man bei der CVP, dass der vorgeschlagene Steuerrabatt zum Teil den Verkehrssündern selbst zugute kommt. «Ich halte es für höchst bedenklich, jemanden mit einem Steuerrabatt zu belohnen, der sich nicht an die Vorschriften hält», so Gmür.
Die FDP befürchtet nach den Worten von Geschäftsführer Sascha Kretz, dass die wegfallenden Einnahmen nicht einfach eingespart werden können. «Das wird Steuererhöhungen nach sich ziehen - und das ist ja auch nicht im Sinne der SVP.» Auch Kretz findet stossend, dass gebüsste Fahrer durch die Rückerstattung «wieder belohnt werden würden.»
Die Luzerner SP lehnte die Initiative einstimmig ab. «Es geht darum, Sicherheitsrisiken zu minimieren», sagt Kantonsrätin Trix Dettling. «Und wer gegen Regeln verstösst, ist immer ein Sicherheitsrisiko.» Dass Autofahrer sich von Radarfallen drangsaliert fühlen, kann sie nicht nachvollziehen. «Wer sich an die Regeln hält, hat ja nichts zu befürchten.»
Alle befragten Politker bestätigen, dass die Verkehrsbussen fest im kantonalen Budget eingeplant sind. Man muss also davon ausgehen, dass gebüsst wird, «bis der Säckel voll ist» - egal wie diszipliniert sich die Lenker verhalten.
Am 17. Mai wird in Luzern also abgestimmt. Überraschungen seien möglich, auch wenn viele Parteien gegen die Initiative sind, sagt Andrea Gmür. «Das Volk ist immer ein bisschen unberechenbar.»
Quelle: © Automobilrevue; 29.04.2009[0]; Seite 17
Montag, 27. April 2009Auszug aus dem Artikel "Warnende Helfer"
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"Egal, ob der Besitzer die Datenbank nutzt oder nicht, die Polizei darf das navi oder Handy beschlagnahmen und ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Wie scharf dieses Vergehen geahndet wird, zeigt die Summe der Punkte, die danach in Felsnburg geführt werden: Ganze vier Punkte gibt es für diesen Verstoß. Ein Vergleich: So viel bekommt ein Autofahrer, der mit einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Verkehr unterwegs ist - dabei aber noch fahrtüchtig erscheint und keinen Unfall hat. Dennoch, das Umgehen wird sehr ernst genommen. In der Praxis wird dieser Paragraph jedoch nur sehr selten überprüft.
Tarnung statt Warnung
Um § 23 StVO zu umgehen, nutzen Online-Plattformen oder Navi-Hersteller gerne eine andere Bezeichnung für Blitzer. So wird aus dem vermeintlichen Starenkasten ein Unfallschwerpunkt. Die Anbieter und Navi-Hersteller ziehen sich auch aus der verantwortung, indem es dam Käufer überlassen bleibt, die Blitzerdaten zu aktivieren oder nicht. Oder das Material ist nicht vorinstalliert und kann auf Wunsch kostenlos heruntergeladen und nachträglich installiert werden. das Anbieten dieser Informationen ist nicht verboten. Es ist ausdrücklich nur dem Fahrer verboten, diese Informationen auszunutzen.
Radarfallen im Netz
Die umfassensten Infos zu Blitzern und Radarfallen findet man unter www. radarfalle.de. Hier gibt es Standortdaten als Online-Suche oder zum Download, Software, Infos zum Recht und Technik sowie eine riesige Blitzergalerie. Während sich diese Website auf Deutschalnd konzentriert, kümmert sich die Seite www.scdb.info desselben Anbieters auch um Starenkästen in Europa. Die Seite lässt sich auch über www. blitzer.de aufrufen. Diskussionen zum Thema finden im Forum www.radarforum.de statt. Hier kann man eigene Erlebnisse berichten oder Fragen loswerden."
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![]() Freitag, 17. April 2009Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.
VON jan hudec
Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der
Donnerstag, 9. April 2009NEURUPPIN: Neuer Blitzer der Polizei kann an jeder Stelle eingesetzt werden
Der Richter Gerhard Pries ging der Neuruppiner Polizei gestern als Erster in die Falle. Das neue Blitzgerät löste zuverlässig aus, als Pries vorbeifuhr: 28 Stundenkilometer; zu wenig, um Post von der Bußgeldstelle zu bekommen.
![]() Einseitensensor ES3.0 Links: - Einseitensensor ES3.0 stationär - Einseitensensor ES3.0 - Brandenburg: eso erhält größten Einzelauftrag in der über 30-jährigen Firmengeschichte! Donnerstag, 26. März 2009Schweiz: Versuche mit neuen Tempo-Messanlagen - Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK)
Bern, 12.02.2009 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) startet Versuche mit einer neuen Methode zur Messung der Geschwindigkeit auf Nationalstrassen. Mit den so genannten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) wird das Tempo nicht an einem Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke. Die Versuche starten Anfang 2010 und sollen zeigen, ob das System für die Schweiz geeignet ist. Die Vorarbeiten haben jetzt begonnen.
Eine Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) besteht aus zwei Messstationen am Anfang und am Ende einer zuvor abgemessenen Strecke. Jedes Fahrzeug, welches die beiden Portale durchfährt, wird erfasst. Beim Ausgangsportal wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt eine Übertretung vor, werden die Fahrzeugdaten erfasst und an die zuständige Polizei weitergeleitet. Liegt keine Übertretung vor, werden die persönlichen Daten innerhalb der Anlage gelöscht.
In anderen europäischen Ländern (I, A, NL, GB) sind mit AGK bereits positive Effekte bezüglich Verkehrssicherheit erzielt worden: Sowohl Unfälle wie auch Tempoüberschreitungen gingen zurück. Weitere Vorteile der AGK gegenüber den konventionellen Messanlagen bestehen gemäss den ausländischen Erfahrungen darin, dass der Verkehr verflüssigt und das gefahrene Tempo konstanter wird. Zudem wird der gefährliche Stop-and-go-Effekt verhindert, der im Umfeld von bekannten, fest installierten Punkt-Kontrollanlagen beobachtet wird.
Wie sich die AGK in der Schweiz konkret auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit auswirkt, soll eine umfangreiche Testreihe zeigen, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ab Anfang 2010 europaweit erstmals auf mehreren Versuchsstrecken durchführt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse wird entschieden, ob AGK in der Schweiz tatsächlich zum Einsatz kommen oder nicht.
Mit den ASTRA-Tests wird das Tempoverhalten vor der Installation der AGK gemessen, und zwar auf offener Strecke und in einem Tunnel. Untersucht wird das Fahrverhalten auf den Testabschnitten sowie unmittelbar vor und kurz nach einer fest installierten, konventionellen Geschwindigkeitsmessanlage.
Sobald die AGK eingerichtet ist, wird an der gleichen Stelle erneut das Fahrverhalten untersucht, womit die Wirkung der AGK dokumentiert werden kann. Geplant ist schliesslich, dass in einer Befragung die Meinung der Verkehrsteilnehmenden zu den AGK und zu konventionellen Anlagen ermittelt wird. Die Standorte der AGK werden vor Inbetriebnahme bekannt gegeben.
Da die Fahrzeug- und Personendaten innerhalb der AGK gelöscht werden, wenn keine Übertretung vorliegt, bleibt der Datenschutz gewährleistet. Lediglich anonymisierte statistische Daten bleiben gespeichert. Der Abgleich der Daten mit anderen Registern ist ausgeschlossen. Es werden zudem sehr hohe Anforderungen an die Datensicherheit gestellt, so dass ein Zugriff auf die Daten der AGK-Anlagen durch Dritte unmöglich ist.
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