Donnerstag, 7. Mai 2009Schafft Luzerner SVP Radarkästen ab?
Volksabstimmung
Eine Initiative will Radarfallen nur noch an heiklen Orten. Die «Bussen-Melkerei» soll aufhören. 17 Mio. Einnahmeausfall.
Rainer Klose
Die Idee klingt irgendwie charmant: Die SVP will die «Bewirtschaftung der Strassen» stoppen, die dem Kanton Luzern pro Jahr 17 Mio. Franken einbringt. Natürlich, sagen die Initianten, darf in Luzern weiter geblitzt werden - aber ab jetzt nur dort, wo die Polizei es für notwendig hält, und nicht mehr dort, wo der Blitzkasten die grössten Einnahmen erzeugt.
Die Initiative (www.raser-stoppen.ch) kommt am 17. Mai zur Abstimmung. Sie wird getragen von der Luzerner SVP und unterstützt vom Nutzfahrzeugverband Astag und vom Autogewerbeverband AGVS. Die Automobilclubs verhalten sich neutral. Alle anderen politischen Parteien ausser der SVP lehnen die Initiative bislang ab.
Schweizweit bedeutend Der Ausgang der Abstimmung ist trotzdem offen - und er könnte nationale Signalwirkung entfalten: Blechpolizisten stehen in vielen Kantonen - oft am Rand gut ausgebauter Strassen - und sorgen für einen konstanten Einnahmestrom in die Staatskasse. Das weckt Begehrlichkeiten: Von 1998 bis 2004 haben nach Angaben der SVP die Bussen allein im Kanton Luzern um 72% zugenommen.
Das soll nun aufhören, sagt der Luzerner Kantonsrat Daniel Keller, der das Initiativkommitee leitet. Doch wie kann man einen Kanton von den schönen Einnahmen «entwöhnen»? «Wir wenden einen Trick an», erklärt Keller. «Unsere Initiative fordert, dass die Bussgelder in vollem Umfang an steuerpflichtige Bürger zurückerstattet werden. Damit wird der Bussentopf zwangsläufig geleert - und es wird für Finanzpolitiker uninteressant, ihn weiter anwachsen zu lassen.»
ÖV-Nutzer profitieren Bei einer Einnahme von derzeit rund 17 Mio. Franken wären das pro steuerpflichtigen Luzerner pauschal Fr. 40.- Rückerstattung pro Jahr. Dabei ist egal, ob der Bürger Auto fährt oder Velo, ob er den ÖV benutzt oder als notorischer Schnellfahrer häufig gebüsst wird. Die 40 Franken soll jeder bekommen.
Diese Steuererstattung sei nicht der Hauptzweck der Initiative, sagt Keller. «Sie ist nur ein Vehikel, um unser Ziel zu erreichen: Keine Radarfallen mehr, die offensichtlich vor allem Einnahmen bringen sollen.» Er präzisiert: «Wir wollen, dass die Polizei selber entscheidet, wo es gefährliche Stellen gibt, wo Menschen in Gefahr sind und wo man Rasern das Handwerk legen muss.»
Doch wie soll der Kanton den Einnahmeausfall ausgleichen? Die Initianten haben eine recht einfache Antwort: Durch Einsparungen in der kantonalen Verwaltung könnten die Mindereinnahmen «problemlos kompensiert werden».
Andere parteien dagegen Derzeit reist Keller von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und stellt die Initiative bei anderen Parteien vor. Bei der CVP-Delegiertenversammlung am 20. April blitzte er deutlich ab: 216 Delegierte dagegen, nur 5 dafür. Die Vorlage sei rufschädigend und fördere das Misstrauen gegen Kantonspolitiker, die als gierige Steuereintreiber dargestellt werden, befindet CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür.
Besonders stossend findet man bei der CVP, dass der vorgeschlagene Steuerrabatt zum Teil den Verkehrssündern selbst zugute kommt. «Ich halte es für höchst bedenklich, jemanden mit einem Steuerrabatt zu belohnen, der sich nicht an die Vorschriften hält», so Gmür.
Die FDP befürchtet nach den Worten von Geschäftsführer Sascha Kretz, dass die wegfallenden Einnahmen nicht einfach eingespart werden können. «Das wird Steuererhöhungen nach sich ziehen - und das ist ja auch nicht im Sinne der SVP.» Auch Kretz findet stossend, dass gebüsste Fahrer durch die Rückerstattung «wieder belohnt werden würden.»
Die Luzerner SP lehnte die Initiative einstimmig ab. «Es geht darum, Sicherheitsrisiken zu minimieren», sagt Kantonsrätin Trix Dettling. «Und wer gegen Regeln verstösst, ist immer ein Sicherheitsrisiko.» Dass Autofahrer sich von Radarfallen drangsaliert fühlen, kann sie nicht nachvollziehen. «Wer sich an die Regeln hält, hat ja nichts zu befürchten.»
Alle befragten Politker bestätigen, dass die Verkehrsbussen fest im kantonalen Budget eingeplant sind. Man muss also davon ausgehen, dass gebüsst wird, «bis der Säckel voll ist» - egal wie diszipliniert sich die Lenker verhalten.
Am 17. Mai wird in Luzern also abgestimmt. Überraschungen seien möglich, auch wenn viele Parteien gegen die Initiative sind, sagt Andrea Gmür. «Das Volk ist immer ein bisschen unberechenbar.»
Quelle: © Automobilrevue; 29.04.2009[0]; Seite 17
Montag, 27. April 2009Auszug aus dem Artikel "Warnende Helfer"
...
"Egal, ob der Besitzer die Datenbank nutzt oder nicht, die Polizei darf das navi oder Handy beschlagnahmen und ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Wie scharf dieses Vergehen geahndet wird, zeigt die Summe der Punkte, die danach in Felsnburg geführt werden: Ganze vier Punkte gibt es für diesen Verstoß. Ein Vergleich: So viel bekommt ein Autofahrer, der mit einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Verkehr unterwegs ist - dabei aber noch fahrtüchtig erscheint und keinen Unfall hat. Dennoch, das Umgehen wird sehr ernst genommen. In der Praxis wird dieser Paragraph jedoch nur sehr selten überprüft.
Tarnung statt Warnung
Um § 23 StVO zu umgehen, nutzen Online-Plattformen oder Navi-Hersteller gerne eine andere Bezeichnung für Blitzer. So wird aus dem vermeintlichen Starenkasten ein Unfallschwerpunkt. Die Anbieter und Navi-Hersteller ziehen sich auch aus der verantwortung, indem es dam Käufer überlassen bleibt, die Blitzerdaten zu aktivieren oder nicht. Oder das Material ist nicht vorinstalliert und kann auf Wunsch kostenlos heruntergeladen und nachträglich installiert werden. das Anbieten dieser Informationen ist nicht verboten. Es ist ausdrücklich nur dem Fahrer verboten, diese Informationen auszunutzen.
Radarfallen im Netz
Die umfassensten Infos zu Blitzern und Radarfallen findet man unter www. radarfalle.de. Hier gibt es Standortdaten als Online-Suche oder zum Download, Software, Infos zum Recht und Technik sowie eine riesige Blitzergalerie. Während sich diese Website auf Deutschalnd konzentriert, kümmert sich die Seite www.scdb.info desselben Anbieters auch um Starenkästen in Europa. Die Seite lässt sich auch über www. blitzer.de aufrufen. Diskussionen zum Thema finden im Forum www.radarforum.de statt. Hier kann man eigene Erlebnisse berichten oder Fragen loswerden."
...
![]() Freitag, 17. April 2009Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.
VON jan hudec
Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der
Donnerstag, 9. April 2009NEURUPPIN: Neuer Blitzer der Polizei kann an jeder Stelle eingesetzt werden
Der Richter Gerhard Pries ging der Neuruppiner Polizei gestern als Erster in die Falle. Das neue Blitzgerät löste zuverlässig aus, als Pries vorbeifuhr: 28 Stundenkilometer; zu wenig, um Post von der Bußgeldstelle zu bekommen.
![]() Einseitensensor ES3.0 Links: - Einseitensensor ES3.0 stationär - Einseitensensor ES3.0 - Brandenburg: eso erhält größten Einzelauftrag in der über 30-jährigen Firmengeschichte! Donnerstag, 26. März 2009Schweiz: Versuche mit neuen Tempo-Messanlagen - Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK)
Bern, 12.02.2009 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) startet Versuche mit einer neuen Methode zur Messung der Geschwindigkeit auf Nationalstrassen. Mit den so genannten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) wird das Tempo nicht an einem Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke. Die Versuche starten Anfang 2010 und sollen zeigen, ob das System für die Schweiz geeignet ist. Die Vorarbeiten haben jetzt begonnen.
Eine Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) besteht aus zwei Messstationen am Anfang und am Ende einer zuvor abgemessenen Strecke. Jedes Fahrzeug, welches die beiden Portale durchfährt, wird erfasst. Beim Ausgangsportal wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt eine Übertretung vor, werden die Fahrzeugdaten erfasst und an die zuständige Polizei weitergeleitet. Liegt keine Übertretung vor, werden die persönlichen Daten innerhalb der Anlage gelöscht.
In anderen europäischen Ländern (I, A, NL, GB) sind mit AGK bereits positive Effekte bezüglich Verkehrssicherheit erzielt worden: Sowohl Unfälle wie auch Tempoüberschreitungen gingen zurück. Weitere Vorteile der AGK gegenüber den konventionellen Messanlagen bestehen gemäss den ausländischen Erfahrungen darin, dass der Verkehr verflüssigt und das gefahrene Tempo konstanter wird. Zudem wird der gefährliche Stop-and-go-Effekt verhindert, der im Umfeld von bekannten, fest installierten Punkt-Kontrollanlagen beobachtet wird.
Wie sich die AGK in der Schweiz konkret auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit auswirkt, soll eine umfangreiche Testreihe zeigen, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ab Anfang 2010 europaweit erstmals auf mehreren Versuchsstrecken durchführt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse wird entschieden, ob AGK in der Schweiz tatsächlich zum Einsatz kommen oder nicht.
Mit den ASTRA-Tests wird das Tempoverhalten vor der Installation der AGK gemessen, und zwar auf offener Strecke und in einem Tunnel. Untersucht wird das Fahrverhalten auf den Testabschnitten sowie unmittelbar vor und kurz nach einer fest installierten, konventionellen Geschwindigkeitsmessanlage.
Sobald die AGK eingerichtet ist, wird an der gleichen Stelle erneut das Fahrverhalten untersucht, womit die Wirkung der AGK dokumentiert werden kann. Geplant ist schliesslich, dass in einer Befragung die Meinung der Verkehrsteilnehmenden zu den AGK und zu konventionellen Anlagen ermittelt wird. Die Standorte der AGK werden vor Inbetriebnahme bekannt gegeben.
Da die Fahrzeug- und Personendaten innerhalb der AGK gelöscht werden, wenn keine Übertretung vorliegt, bleibt der Datenschutz gewährleistet. Lediglich anonymisierte statistische Daten bleiben gespeichert. Der Abgleich der Daten mit anderen Registern ist ausgeschlossen. Es werden zudem sehr hohe Anforderungen an die Datensicherheit gestellt, so dass ein Zugriff auf die Daten der AGK-Anlagen durch Dritte unmöglich ist.
Dienstag, 24. März 2009AvD: Erschreckend hohe Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen
Die überwiegende Mehrheit der Bußgeldverfahren, die Geschwindigkeitsüberschreitungen betreffen, sind mangelhaft – das beweist eine dem Automobilclub von Deutschland (AvD) vorliegende Studie der VUT. Die "Verkehr-Unfall-Technik- Sachverständigengesellschaft mbH" hat in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 1810 Ordnungswidrigkeits-Vorgänge untersucht. Bei den zugrunde liegenden Messungen wurden sowohl Video- als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet. (Die Auswertung erfolgte im Sinne der Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren*.)
Nach Ansicht des AvD sind die Ergebnisse ernüchternd: Ohne Mängel waren lediglich 14,98 % der untersuchten Fälle. In mehr als 80 % entdeckten die Sachverständigen der VUT Fehler – technische oder formale, mehr oder minder schwerwiegende. Die Bandbreite reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In 5 % der Fälle waren die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Denn die Messergebnisse waren nachweislich falsch bzw. waren "geblitzten" Autofahrern falsche Messwerte zugeordnet worden.
"Diese Zahlen sind erschreckend hoch", findet AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty und weist darauf hin, "dass nach ständiger Rechtssprechung ein standardisiertes Messverfahren eben auch nur dann gegeben ist, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal standardmäßig – das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Bedienungsanleitung - eingesetzt wird. Und dies nicht nur bei der eigentlichen Messung sondern auch bei dem der Messung vorausgehenden Gerätetest." Auch das eingesetzte Auswertepersonal muss vollumfänglich prüfen, ob bei der Messung alle Anforderungen erfüllt wurden. Hieran mangelt es in der täglichen Praxis aus Sicht des AvD jedoch noch viel zu häufig, was nicht zuletzt auch an einer weit verbreiteten Technikgläubigkeit des eingesetzten Mess- und Auswertepersonals liegen mag. Hier gilt es, das eingesetzte Personal umfassend zu schulen und für vorhandene Problemfelder zu sensibilisieren.
"Um betroffene Autofahrer überhaupt in die Lage zu versetzen, im Bußgeldverfahren die dem Vorwurf zugrunde liegende Messung zu prüfen, ist im nächsten Schritt unerlässlich, dass die Messakten entsprechend vollständig sind und Beweismittel vorgelegt werden, die plausibel sind", erläutert AvD-Juristin Lamberty. "Solange dies - was die Untersuchung und die vorgelegten Zahlen der der VUT GmbH belegen - jedoch nicht gewährleistet ist und nichts desto trotz in den entsprechenden Verfahren Bußgeldbescheide erlassen werden, wird der Betroffene aufgrund einer nicht zu 100 % geklärten Beweislage bestraft." Das darf aus Sicht des AvD im standardisierten Messverfahren nicht sein und führt in der Konsequenz letztlich zu einer Umkehr der Beweislast. Das hält der Automobilclub von Deutschland für inakzeptabel und vor allem unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für mehr als bedenklich. Vielmehr sollte der Betroffene spätestens im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer vollständigen Messakte und Vorlage aller Beweismittel in die Lage versetzt werden, den erhobenen Vorwurf prüfen zu können.
Solange sich aufgrund einer unvollständigen Aktenführung und einer entsprechend unvollständigen Beweissituation Zweifel an einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung aufdrängen, wird die notwendige Akzeptanz der Bürger im Hinblick auf – sicherlich notwendige und sinnvolle – Geschwindigkeitskontrollen nach Ansicht des AvD nicht erreicht werden können. Erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit setzt jedoch die Akzeptanz und Einsicht der von den Kontrollmaßnahmen betroffenen Personen dringend voraus.
Definition "standardisierte Messverfahren":
Nach dem BGH (BGHSt 39,291) sind standardisierte Messverfahren solche Messverfahren, die menschliche Handhabungsfehler, wie z. B. Zielungenauigkeiten, erkennen und bei denen möglichen systemimmanente Ungenauigkeiten durch den vorgeschriebenen Toleranzabzug ausreichend Rechnung getragen wird. Nicht erforderlich ist, dass die Messung in einem vollautomatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren getätigt wird; vielmehr genügt ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.
Montag, 23. Februar 2009Section Control bald auch in Deutschland
Stellen Sie sich vor, die Polizei würde jeden, der einen Supermarkt betritt, festnehmen, nur weil er rein theoretisch etwas stehlen könnte.“ Michael Ludovisy vom Automobilclub ADAC nimmt dies als treffenden Vergleich zur neuen Superradarfalle Section Control. „Bei diesem System“, äußert sich der Jurist, „stehen alle Autofahrer unter Verdacht. Das können wir nicht gutheißen.“
Selten wurde ein Thema so heiß diskutiert, wie die Einführung einer Section Control - einer Abschnittskontrolle - auf Deutschlands Autobahnen. Der Unterschied zur herkömmlichen Radaranlagen ist, dass die Geschwindigkeit nicht an einem einzelnen Punkt gemessen wird. Es zählt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer längeren, genau definierten Strecke. Diese Strecke umfasst in der Regel ein paar Kilometer. Alle! Autofahrer werden zu Beginn und am Ende des Messbereiches per Video von vorn oder von hinten erfasst. Eine Uhr stoppt die Durchfahrtszeit, woraus dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet werden kann.
![]() Beispiel einer Section Control in Österreich auf der A10 Donnerstag, 19. Februar 2009Italy Tour 2009Samstag, 24. Januar 2009Mannheim: Vitronic PoliScan Speed Laser-Blitzer erneut auf dem Prüfstand
Gerade erst hat die Stadt drei der neuen Edelblitzer auf Mannheims Straßen in Betrieb genommen - schon geht der Schnappschuss nach hinten los. Jetzt stehen die Blitzer selbst im Visier, müssen von einem Gutachter noch einmal komplett überprüft werden. Seit gestern herrscht im Rathaus Unsicherheit, wenn es um die topmodernen Röhren geht. Grund dafür ist ein Bußgeldverfahren am Amtsgericht. Ein Taxifahrer, dessen Porträt im vergangenen Jahr an der Südtangente von einem der sogenannten "Vitronic-PoliScan-Speed"-Geräte eingefangen wurde, legte Beschwerde ein. Er könne sich nicht erinnern, zu schnell gefahren zu sein, erklärte er und nahm sich einen Verteidiger. Der Fall landete auf dem Schreibtisch von Amtsrichter Johannes Jülch. "Ich konnte mir im wahrsten Sinne des Wortes kein Urteil darüber erlauben", erklärt er auf Anfrage des "MM", "denn über die neuen Blitzer war mir absolut nichts bekannt."
![]() "Mannheim: Vitronic PoliScan Speed Laser-Blitzer erneut auf dem Prüfstand" vollständig lesen Launch von www.straffrei-mobil.de![]() www.straffrei-mobil.de Dienstag, 20. Januar 2009Her klapper fælden
Det er kroner ud af bukselommen, måske koster det dig et klip i kørekortet. Nu er de første faste, permanente fartfælder sat op til brug. Her kan du se, hvor fotofælden klapper
![]() FARTFÆLDER - Advarselsskilte vil altid være synlige omkring 200 meter før fartfælderne. (Politifoto) Dienstag, 9. Dezember 2008Freiburger Stadtplan erstmals mit Blitzern
Freundliche Freiburger Stadtverwaltung: Im neuen amtlichen Stadtplan sind alle Blitzgeräte ausgewiesen. Ortsfremde und alle, die sich nicht sicher sind, wo ein Blitzer steht, können sich kundig machen. Und die Stadt nimmt in Kauf, weniger Bußgeld einzunehmen.
Ab sofort ist der neue Stadtplan der Stadt Freiburg im Handel. Das Besondere an der aktualisierten Fassung: Erstmals sind darin alle fest installierten Blitzer eingezeichnet – und zwar sowohl die Kontrollmessgeräte, die die Geschwindigkeitsübertretungen festhalten, als auch diejenigen, die anzeigen, wenn eine rote Ampel missachtet wird. Symbolisiert werden die rund 20 Blitzer in der Karte als weißes Blitzlicht auf blauem Hintergrund.
Die Aufnahme der Blitzer in die Karte sei ein Versuch, den Plan bürgerfreundlicher zu gestalten, sagen Christian Vogt, stellvertretender Leiter des Vermessungsamtes, und Kartografin Jana Dietrich, die für den neuen Stadtplan verantwortlich zeichnen. Vogt glaubt, dass vor allem Ortsfremde davon profitieren können. Entstanden ist die Idee in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung. Anfang 2009 werden die Blitzer – ebenso wie alle anderen Veränderungen – auch im Internetstadtplan auf http://www.freiburg.de zu sehen sein. Den Herstellern von Navigationssystemen wird die Verwaltung die Infos hingegen nicht zur Verfügung stellen. "Die rechtliche Zulässigkeit ist da nicht geklärt", sagt Vogt.
Natürlich sind auch alle baulichen Veränderungen der vergangenen zwei Jahre im neuen Plan berücksichtigt, auch solche, die noch nicht abgeschlossen sind. Neu im Plan sind beispielsweise die provisorische Universitätsbibliothek in der Stadthalle am Alten Messplatz, das kürzlich eröffnete Waldhaus an der Wonnhalde, die neue B-31-Umfahrung bei Umkirch sowie die neuen Baugebiete Innere Elben und Hinterm Weiher III in den Stadtteilen St. Georgen und Munzingen. Eingezeichnet sind auch mehr als 7500 Hausnummern und 1250 Straßen und Plätze. Berücksichtigt wurden dabei natürlich auch die jüngsten Namensänderungen, etwa der Platz der Universität, der früher Werthmannplatz hieß, und die Werthmannstraße, der frühere Werderring.
Laut Ingenieurin Dietrich eine Besonderheit ist auch, dass Erhöhungen im Gelände dunkelgrün schattiert und somit wesentlich besser zu erkennen sind, im Fachjargon spricht man von einer "Schummerung"; bislang wurden Erhebungen nur durch Höhenlinien angezeigt. Der neue Plan ist im Maßstab 1:15 000 angelegt. Will heißen: Ein Zentimeter auf der Karte entspricht realen 15 000 Zentimetern (150 Metern). In gesonderten Ausschnitten sind das Gebiet um den Schauinsland (1:25 000) und die Innenstadt (1:7500) dargestellt. Die Karte ist ab sofort im Buchhandel, an den Freiburger Kiosken, in der Rathausinfo, beim Bürgeramt, den Ortsverwaltungen und beim Vermessungsamt im Technischen Rathaus für vier Euro erhältlich. Dort gibt es auch den separaten Innenstadtplan mit Übersichts- und Parkleitsystemkarte für 1,50 Euro.
Quelle: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburger-stadtplan-erstmals-mit-blitzern--8950077.html
Montag, 8. Dezember 2008Turnhout: Politie wil 25 intelligente camera's plaatsen
TURNHOUT - De politie van Turnhout wil 25 nummerplaatlezers plaatsen op belangrijke invalswegen in de zone. Er komen camera's op de op- en afritten van de E34 en op de grote wegen tussen de deeldorpen in de hele zone.
De zeven gemeenten van de politiezone moeten eerst hun toestemming geven voor de plaatsing. De politie zet met de intelligente camera's enkele doelstellingen voorop.
![]() Nummerplaatlezers? Samstag, 15. November 2008Section Control in Deutschland?
Mit einer neuartigen Tempoüberwachung sollen gefährliche Strecken entschärft werden, doch Datenschützer warnen.
![]()
« vorherige Seite
(Seite 3 von 20, insgesamt 287 Einträge)
» nächste Seite
|
KategorienSuche |