
Nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts dürfen Blitzeraufnahmen vom Gerätetyp Jenoptik TraffiStar S 350 nicht verwertet werden. Im Saarland sind nach dem Urteil erste Blitzeranlagen dieses Typs abgeschaltet worden. Der Grund: Die Anlage speichert nicht die Rohdaten, der Messung, sodass ein Beschuldigter in einem Verfahren nicht die Details prüfen könnte, wie es zu dem Messergebnis kam. Die bisher eingeleiteten Verfahren werden eingestellt, sofern die Beschuldigten einen begründeten Einspruch eingelegt hätten.
Die Firma Jenoptik veröffentlichte hier eine Stellungnahme zu dem Urteil.
Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/07/10/machtwort-vom-saarlaendischen-verfassungsgericht/
Quelle Foto: http://www.blitzer.de/blitzer/219001623/pictures/102015