
Seit 2014 steht auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen (Hannover) die erste bundesweite Abschnittskontrolle Deutschlands. Sie sollte die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine mehrere Kilometer lange Strecke ermitteln und bei Überschreiten am Ende der Strecke einen Blitz auslösen. Die Polizei Hannover hatte erst im Januar 2019 den Testbetrieb aufgenommen.
Das Verwaltungsgericht Hannover untersagte zunächst den Betrieb. Die Polizeidirektion Hannover legte daraufhin Beschwerde gegen das Verbot ein. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte nun in einer Eilentscheidung das vorläufige Aus der Anlage (Az.: 12 ME 68/19). Insbesondere konnte die Polizeibehörde nicht darlegen, warum die Grundrechtsverletzung "im überwiegenden öffentlichen Interesse vorübergehend hingenommen" werden müsse. Kritiker des Streckenradars bemängeln seit langem, dass durch dieses Überwachungssystem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet sei.
In Österreich, Italien und den Niederlanden gibt es diese Technik bereits seit vielen Jahren, da sich die Technik und Verfahrensweise unterscheide. Im Ausland haftet teilweise der Halter des Fahrzeuges bei einem Tempoverstoß. Aus diesem Grund werden die Fotos meist von hinten aufgenommen. In Deutschland hingegen muss der Fahrer eindeutig identifiziert werden, wodurch die Fotos von vorne aufgenommen werden müssen. Bei der Anlage auf der B6 bei Laatzen werden Kennzeichen und Fahrer auch verdachtslos aufgenommen.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-niedersachsen-12me68-19-streckenradar-b6-bleibt-vorlaeufig-verboten/