
Das Herzensprojekt des deutschen Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) ist gescheitert. Der Europäische Gerichtshof erklärte die für Oktober 2020 geplante PKW-Maut für rechtswidrig. Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Verstoß von Rechten in 3 Punkten:
a) Diskriminierung von Ausländern,
b) Einschränkung der Grundfreiheiten des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und
c) Einschränkung der Grundfreiheiten des freien Personenverkehrs innerhalb der EU.
Der wesentliche Unterschied der deutschen Maut zu anderen Maut-Modellen wie beispielsweise in Österreich und Italien ist, dass deutsche Autofahrer im Gegenzug über die KFZ-Steuer um den gleichen Betrag entlastet werden sollten, welcher durch die Mauteinnahmen von Deutschen erzielt würde. Somit würden letztendlich nur ausländische Autofahrer die Maut zahlen. In Österreich und Italien gibt es ebenfalls eine KFZ-Steuer und eine Maut. Diese sind jedoch voneinander entkoppelt. Das heißt, ein Österreicher zahlt in Österreich eine Maut für die Benutzung mautpflichtiger Straßen und wird nicht im Gegenzug bei der KFZ-Steuer begünstigt.
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Quelle: https://detektor.fm/gesellschaft/ist-das-gerecht-eugh-urteil-zur-pkw-maut