Montag, 8. Juni 2009
- verfassungsrechtliche Gründe sprechen dagegen
- nicht dem Druck der EU beugen
- kein Garant für mehr Verkehrssicherheit
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lehnt die Einführung einer Halterhaftung und einer Kostentragungspflicht des Halters bei Verstößen im fließenden Verkehr ab. Dafür hat sich der AvD Rechts- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung im Rahmen der AvD-Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 6. Juni 2009, in Mainz ausgesprochen. Der Ausschuss unter Vorsitz von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner fordert den Gesetzgeber und das Bundesamt für Justiz auf, im Rahmen der Umsetzung des EU Rahmenbeschlusses (RbGeld vom 22.03.2005) zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen dafür zu sorgen, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte der deutschen Autofahrer gewahrt bleiben. Dies müsse umso mehr für die Anwendung des geplanten Geldsanktionsgesetzes gelten, welches 2010 in Kraft treten soll.
Nach Ansicht des AvD darf es nur in solchen Fällen zu einer Vollstreckung in Deutschland kommen, in denen der Fahrer festgestellt ist oder aber eine Kostentragungspflicht des Halters auch nach deutschem Recht besteht. So ist beispielsweise nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Halter bei Halt- und Parkverstößen verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Seitens der EU wird jedoch die Einführung einer Halterhaftung auch für Zuwiderhandlungen im fließenden Straßenverkehr immer stärker fokussiert. Darauf deutete zuletzt der Vorschlag einer Richtlinie zur besseren Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften (Enforcement Directive vom 19.03.2008) hin, der auf eine Halterhaftung hinauslaufen würde.
An Lösungen zu arbeiten, die einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zuträglich sind, ist für den AvD selbstverständlich. Rechte der Autofahrer zu beschneiden, nur um letztlich den behördlichen Aufwand bei der Beweisführung so gering wie möglich zu halten, ist jedoch nicht verhältnismäßig.
Gegen eine Ausdehnung der Halterhaftung auf Verstöße im fließenden Verkehr sprechen vor allem aber verfassungsrechtliche Gründe: Dem Halter eines Fahrzeugs ein Bußgeld aufzuerlegen, ohne ihm nachweisen zu können, dass er auch der Fahrer war, widerspricht dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld“. Bekäme der Halter auch dann einen Kostenbescheid, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden könnte – etwa weil er vom Halter nicht benannt wird – würde dies einer bußgeldbewehrten Auskunftspflicht entsprechen. In Österreich wird dies bereits in Form der so genannten Lenkerauskunft praktiziert. Eine entsprechende Verpflichtung würde jedoch mit dem deutschen Recht "sich nicht selbst belasten zu müssen" beziehungsweise mit dem Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger kollidieren.
Auch Verkehrssicherheitsaspekte können es nach Ansicht von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner nicht rechtfertigen, die Rechte der Betroffenen einzuschränken. "Im Interesse der Verkehrssicherheit muss vielmehr derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der auch tatsächlich den Verstoß begangen hat. Nur dann kann der erzieherische Effekt, der hinter einer Bestrafung stecken sollte, erreicht werden. Die Einführung der Halterhaftung ist kein Garant für mehr Verkehrssicherheit."
Donnerstag, 28. Mai 2009
Münster / Ladbergen / Greven (ots) - Totalschaden am Radargerät und Totalschaden am Auto waren das Resultat eines Unfalles auf der Autobahn 1 bereits am Sonntag (24. Mai) gegen 11:45 Uhr zwischen den Anschlussstellen Ladbergen und Greven. Ein Beamter des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei hatte das Radargerät innerhalb einer Baustelle aufgebaut, wo nur 80 Kilometer pro Stunde zugelassen sind. Ein 76-jähriger Autofahrer aus Mechernich fuhr dann durch diese Baustelle und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Zunächst schleuderte er eine Warnbake zur Seite und überfuhr dann frontal, exakt mittig, das aufgestellte Radargerät. Dieses Messgerät wurde dann in alle erdenklichen Kleinteile regelrecht "zerlegt", so dass Totalschaden entstand (siehe Fotos). Der Film, der komplett sich auf der Fahrbahn ausrollte, "genoss" dadurch bedingt eine nicht gewollte Frühbelichtung. Der 78-Jährige hatte dieses nicht so richtig realisiert und fuhr einige hundert Meter weiter und blieb dann mit eigenem Totalschaden auf dem Seitenstreifen stehen. Der Messbeamte sammelte schnell einige Teile zusammen und fuhr hinter dem 78-Jährigen her. Dort angekommen äußerte dieser, dass wohl gerade irgendetwas Schwer - wiegendes gegen sein Auto geprallt sei. Trotz dieses Schadens in Höhe von etwa 85.000 Euro ist ihm wohl die wenn auch anonymisierte Freude vieler anderer am diesen Tag gemessener Autofahrer gewiss.
Polizei Münster
Pressestelle
Klaus Laackman
Telefon 0251-275-1013
Donnerstag, 7. Mai 2009
Volksabstimmung
Eine Initiative will Radarfallen nur noch an heiklen Orten. Die «Bussen-Melkerei» soll aufhören. 17 Mio. Einnahmeausfall.
Rainer Klose
Die Idee klingt irgendwie charmant: Die SVP will die «Bewirtschaftung der Strassen» stoppen, die dem Kanton Luzern pro Jahr 17 Mio. Franken einbringt. Natürlich, sagen die Initianten, darf in Luzern weiter geblitzt werden - aber ab jetzt nur dort, wo die Polizei es für notwendig hält, und nicht mehr dort, wo der Blitzkasten die grössten Einnahmen erzeugt.
Die Initiative (www.raser-stoppen.ch) kommt am 17. Mai zur Abstimmung. Sie wird getragen von der Luzerner SVP und unterstützt vom Nutzfahrzeugverband Astag und vom Autogewerbeverband AGVS. Die Automobilclubs verhalten sich neutral. Alle anderen politischen Parteien ausser der SVP lehnen die Initiative bislang ab.
Schweizweit bedeutend Der Ausgang der Abstimmung ist trotzdem offen - und er könnte nationale Signalwirkung entfalten: Blechpolizisten stehen in vielen Kantonen - oft am Rand gut ausgebauter Strassen - und sorgen für einen konstanten Einnahmestrom in die Staatskasse. Das weckt Begehrlichkeiten: Von 1998 bis 2004 haben nach Angaben der SVP die Bussen allein im Kanton Luzern um 72% zugenommen.
Das soll nun aufhören, sagt der Luzerner Kantonsrat Daniel Keller, der das Initiativkommitee leitet. Doch wie kann man einen Kanton von den schönen Einnahmen «entwöhnen»? «Wir wenden einen Trick an», erklärt Keller. «Unsere Initiative fordert, dass die Bussgelder in vollem Umfang an steuerpflichtige Bürger zurückerstattet werden. Damit wird der Bussentopf zwangsläufig geleert - und es wird für Finanzpolitiker uninteressant, ihn weiter anwachsen zu lassen.»
ÖV-Nutzer profitieren Bei einer Einnahme von derzeit rund 17 Mio. Franken wären das pro steuerpflichtigen Luzerner pauschal Fr. 40.- Rückerstattung pro Jahr. Dabei ist egal, ob der Bürger Auto fährt oder Velo, ob er den ÖV benutzt oder als notorischer Schnellfahrer häufig gebüsst wird. Die 40 Franken soll jeder bekommen.
Diese Steuererstattung sei nicht der Hauptzweck der Initiative, sagt Keller. «Sie ist nur ein Vehikel, um unser Ziel zu erreichen: Keine Radarfallen mehr, die offensichtlich vor allem Einnahmen bringen sollen.» Er präzisiert: «Wir wollen, dass die Polizei selber entscheidet, wo es gefährliche Stellen gibt, wo Menschen in Gefahr sind und wo man Rasern das Handwerk legen muss.»
Doch wie soll der Kanton den Einnahmeausfall ausgleichen? Die Initianten haben eine recht einfache Antwort: Durch Einsparungen in der kantonalen Verwaltung könnten die Mindereinnahmen «problemlos kompensiert werden».
Andere parteien dagegen Derzeit reist Keller von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und stellt die Initiative bei anderen Parteien vor. Bei der CVP-Delegiertenversammlung am 20. April blitzte er deutlich ab: 216 Delegierte dagegen, nur 5 dafür. Die Vorlage sei rufschädigend und fördere das Misstrauen gegen Kantonspolitiker, die als gierige Steuereintreiber dargestellt werden, befindet CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür.
Besonders stossend findet man bei der CVP, dass der vorgeschlagene Steuerrabatt zum Teil den Verkehrssündern selbst zugute kommt. «Ich halte es für höchst bedenklich, jemanden mit einem Steuerrabatt zu belohnen, der sich nicht an die Vorschriften hält», so Gmür.
Die FDP befürchtet nach den Worten von Geschäftsführer Sascha Kretz, dass die wegfallenden Einnahmen nicht einfach eingespart werden können. «Das wird Steuererhöhungen nach sich ziehen - und das ist ja auch nicht im Sinne der SVP.» Auch Kretz findet stossend, dass gebüsste Fahrer durch die Rückerstattung «wieder belohnt werden würden.»
Die Luzerner SP lehnte die Initiative einstimmig ab. «Es geht darum, Sicherheitsrisiken zu minimieren», sagt Kantonsrätin Trix Dettling. «Und wer gegen Regeln verstösst, ist immer ein Sicherheitsrisiko.» Dass Autofahrer sich von Radarfallen drangsaliert fühlen, kann sie nicht nachvollziehen. «Wer sich an die Regeln hält, hat ja nichts zu befürchten.»
Alle befragten Politker bestätigen, dass die Verkehrsbussen fest im kantonalen Budget eingeplant sind. Man muss also davon ausgehen, dass gebüsst wird, «bis der Säckel voll ist» - egal wie diszipliniert sich die Lenker verhalten.
Am 17. Mai wird in Luzern also abgestimmt. Überraschungen seien möglich, auch wenn viele Parteien gegen die Initiative sind, sagt Andrea Gmür. «Das Volk ist immer ein bisschen unberechenbar.»
Quelle: © Automobilrevue; 29.04.2009[0]; Seite 17
Montag, 27. April 2009
...
"Egal, ob der Besitzer die Datenbank nutzt oder nicht, die Polizei darf das navi oder Handy beschlagnahmen und ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Wie scharf dieses Vergehen geahndet wird, zeigt die Summe der Punkte, die danach in Felsnburg geführt werden: Ganze vier Punkte gibt es für diesen Verstoß. Ein Vergleich: So viel bekommt ein Autofahrer, der mit einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Verkehr unterwegs ist - dabei aber noch fahrtüchtig erscheint und keinen Unfall hat. Dennoch, das Umgehen wird sehr ernst genommen. In der Praxis wird dieser Paragraph jedoch nur sehr selten überprüft.
Tarnung statt Warnung
Um § 23 StVO zu umgehen, nutzen Online-Plattformen oder Navi-Hersteller gerne eine andere Bezeichnung für Blitzer. So wird aus dem vermeintlichen Starenkasten ein Unfallschwerpunkt. Die Anbieter und Navi-Hersteller ziehen sich auch aus der verantwortung, indem es dam Käufer überlassen bleibt, die Blitzerdaten zu aktivieren oder nicht. Oder das Material ist nicht vorinstalliert und kann auf Wunsch kostenlos heruntergeladen und nachträglich installiert werden. das Anbieten dieser Informationen ist nicht verboten. Es ist ausdrücklich nur dem Fahrer verboten, diese Informationen auszunutzen.
Radarfallen im Netz
Die umfassensten Infos zu Blitzern und Radarfallen findet man unter www. radarfalle.de. Hier gibt es Standortdaten als Online-Suche oder zum Download, Software, Infos zum Recht und Technik sowie eine riesige Blitzergalerie. Während sich diese Website auf Deutschalnd konzentriert, kümmert sich die Seite www.scdb.info desselben Anbieters auch um Starenkästen in Europa. Die Seite lässt sich auch über www. blitzer.de aufrufen. Diskussionen zum Thema finden im Forum www.radarforum.de statt. Hier kann man eigene Erlebnisse berichten oder Fragen loswerden."
...
Quelle: PC go
Autor: Peter Düring und Tomm Papadhimas
Freitag, 17. April 2009
Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.
VON jan hudec
Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der vor Gericht», wie der Markenname des vom Angeklagten mitgeführten Navigationsgeräts lautet.
Unklare Rechtslage
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Apparaturen, die vor Radarfallen warnen können. Zum einen Geräte, die Radarmessungen via Funk detektieren, zum anderen Navigationsgeräte, bei denen festinstallierte Blitzkästen vermerkt sind. Erstere Geräte sind laut Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Ob der Artikel aber auch auf Navigationgeräte angewendet werden darf, ist unklar (siehe auch SN vom 11. April 2008).
Die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers nahmen denn auch auf obigen Artikel Bezug, wobei sie ihn in entgegengesetzter Richtung interpretierten. Im Kern sagt der Gesetzestext, dass «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte)», nicht verwendet werden dürfen.
Jenne argumentierte nun, dass Navigationsgeräte mit Radarwarnung den Sinn von Verkehrskontrollen unterlaufen würden. Zwar brächten sie die Verkehrsteilnehmer dazu, die Geschwindigkeit dort einzuhalten, wo gemessen würde, was an diesen Stellen auch besonders erwünscht sei. Allerdings gehe es nicht darum, die Geschwindigkeit nur an manchen Orten den gesetzlichen Richtlinien anzupassen. Es gelte nicht nur die Verkehrs-, sondern auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Daher sei die Busse sowie der Einzug des Geräts gerechtfertigt.
Vogel führte ins Feld, dass sich die Navigationsgeräte von den konventionellen Radarwarnern grundlegend unterscheiden würden. Letztere seien potentiell imstande, vor allen Radarmessungen, also auch mobilen, zu warnen. Navigationsgeräte dagegen warnten nur bei fixen Messgeräten. Gerade die Standpunkte der Blitzkästen seien aber ohnehin bekannt respektive über legale Computersoftware für alle zugänglich. Das Navigationsgerät des Angeklagten sei somit nicht vom Verbot betroffen und er freizusprechen.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist
Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Sulzberger.
Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben.
Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen.
Donnerstag, 9. April 2009
Der Richter Gerhard Pries ging der Neuruppiner Polizei gestern als Erster in die Falle. Das neue Blitzgerät löste zuverlässig aus, als Pries vorbeifuhr: 28 Stundenkilometer; zu wenig, um Post von der Bußgeldstelle zu bekommen.
Wer bisher zu schnell unterwegs war und von der Polizei geblitzt wurde, der hatte trotzdem gute Karten. Bei den Radargeräten war fast die Hälfte aller Fotos unbrauchbar. Das soll sich ändern: Gestern hat die Polizei in Neuruppin ein neues Messgerät vorgestellt. Das macht digitale Fotos. Und auf denen sind die Autofahrer fast immer zu erkennen, versprach Oberkommissar Ingo Brätz gestern bei der Vorführung der Anlage.
Dazu hatte die Polizei neben der Presse auch Juristen eingeladen. Erfahrungsgemäß bekommen es die Richter später häufig mit den Bußgeldbescheiden der Polizei zu tun. Die Juristen sollen deshalb selbst sehen, mit welchen Methoden die Polizei arbeitet, falls sie später darüber urteilen müssen.
Rund 200 000 Euro hat der neue „ Einseitensensor“ gekostet, der grüne VW-Bus mitgerechnet, in dem die Anlage montiert ist. Sie arbeitet nicht wie alte Anlagen mit Radarstrahlen, sondern erkennt vorbeifahrende Fahrzeuge anhand ihrer Kontur.
Fünf Sensoren stecken in einem Kasten, etwa so groß wie ein Aktenkoffer. Der Koffer muss waagerecht neben der Straße ausgerichtet werden und ist mit der roten Blitzlampe und bis zu drei Kameras verbunden, die das vorbeifahrende Fahrzeug aus verschiedenen Richtungen zugleich ablichtet.
Ein weiterer Vorteil der neuen Technik für die Polizei: Der Blitzer kann überall aufgebaut werden, auch in Kurven oder Tunneln. Die alten Radargeräte brauchten immer eine kurze gerade Strecke, die neue Anlage nicht. Der Blitzer wird im gesamten Landkreis eingesetzt, auch auf der Autobahn.
Rund 140 000-mal wurden Raser im vergangenen Jahr geblitzt. 2008 ereigneten sich 409 Unfälle, bei denen überhöhte Geschwindigkeit die Ursache war.
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/
Links:
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Donnerstag, 26. März 2009
Bern, 12.02.2009 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) startet Versuche mit einer neuen Methode zur Messung der Geschwindigkeit auf Nationalstrassen. Mit den so genannten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) wird das Tempo nicht an einem Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke. Die Versuche starten Anfang 2010 und sollen zeigen, ob das System für die Schweiz geeignet ist. Die Vorarbeiten haben jetzt begonnen.
Eine Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) besteht aus zwei Messstationen am Anfang und am Ende einer zuvor abgemessenen Strecke. Jedes Fahrzeug, welches die beiden Portale durchfährt, wird erfasst. Beim Ausgangsportal wird die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt eine Übertretung vor, werden die Fahrzeugdaten erfasst und an die zuständige Polizei weitergeleitet. Liegt keine Übertretung vor, werden die persönlichen Daten innerhalb der Anlage gelöscht.
In anderen europäischen Ländern (I, A, NL, GB) sind mit AGK bereits positive Effekte bezüglich Verkehrssicherheit erzielt worden: Sowohl Unfälle wie auch Tempoüberschreitungen gingen zurück. Weitere Vorteile der AGK gegenüber den konventionellen Messanlagen bestehen gemäss den ausländischen Erfahrungen darin, dass der Verkehr verflüssigt und das gefahrene Tempo konstanter wird. Zudem wird der gefährliche Stop-and-go-Effekt verhindert, der im Umfeld von bekannten, fest installierten Punkt-Kontrollanlagen beobachtet wird.
Wie sich die AGK in der Schweiz konkret auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit auswirkt, soll eine umfangreiche Testreihe zeigen, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ab Anfang 2010 europaweit erstmals auf mehreren Versuchsstrecken durchführt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse wird entschieden, ob AGK in der Schweiz tatsächlich zum Einsatz kommen oder nicht.
Mit den ASTRA-Tests wird das Tempoverhalten vor der Installation der AGK gemessen, und zwar auf offener Strecke und in einem Tunnel. Untersucht wird das Fahrverhalten auf den Testabschnitten sowie unmittelbar vor und kurz nach einer fest installierten, konventionellen Geschwindigkeitsmessanlage.
Sobald die AGK eingerichtet ist, wird an der gleichen Stelle erneut das Fahrverhalten untersucht, womit die Wirkung der AGK dokumentiert werden kann. Geplant ist schliesslich, dass in einer Befragung die Meinung der Verkehrsteilnehmenden zu den AGK und zu konventionellen Anlagen ermittelt wird. Die Standorte der AGK werden vor Inbetriebnahme bekannt gegeben.
Da die Fahrzeug- und Personendaten innerhalb der AGK gelöscht werden, wenn keine Übertretung vorliegt, bleibt der Datenschutz gewährleistet. Lediglich anonymisierte statistische Daten bleiben gespeichert. Der Abgleich der Daten mit anderen Registern ist ausgeschlossen. Es werden zudem sehr hohe Anforderungen an die Datensicherheit gestellt, so dass ein Zugriff auf die Daten der AGK-Anlagen durch Dritte unmöglich ist.
Dienstag, 24. März 2009
Die überwiegende Mehrheit der Bußgeldverfahren, die Geschwindigkeitsüberschreitungen betreffen, sind mangelhaft – das beweist eine dem Automobilclub von Deutschland (AvD) vorliegende Studie der VUT. Die "Verkehr-Unfall-Technik- Sachverständigengesellschaft mbH" hat in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 1810 Ordnungswidrigkeits-Vorgänge untersucht. Bei den zugrunde liegenden Messungen wurden sowohl Video- als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet. (Die Auswertung erfolgte im Sinne der Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren*.)
Nach Ansicht des AvD sind die Ergebnisse ernüchternd: Ohne Mängel waren lediglich 14,98 % der untersuchten Fälle. In mehr als 80 % entdeckten die Sachverständigen der VUT Fehler – technische oder formale, mehr oder minder schwerwiegende. Die Bandbreite reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In 5 % der Fälle waren die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen. Denn die Messergebnisse waren nachweislich falsch bzw. waren "geblitzten" Autofahrern falsche Messwerte zugeordnet worden.
"Diese Zahlen sind erschreckend hoch", findet AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty und weist darauf hin, "dass nach ständiger Rechtssprechung ein standardisiertes Messverfahren eben auch nur dann gegeben ist, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal standardmäßig – das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Bedienungsanleitung - eingesetzt wird. Und dies nicht nur bei der eigentlichen Messung sondern auch bei dem der Messung vorausgehenden Gerätetest." Auch das eingesetzte Auswertepersonal muss vollumfänglich prüfen, ob bei der Messung alle Anforderungen erfüllt wurden. Hieran mangelt es in der täglichen Praxis aus Sicht des AvD jedoch noch viel zu häufig, was nicht zuletzt auch an einer weit verbreiteten Technikgläubigkeit des eingesetzten Mess- und Auswertepersonals liegen mag. Hier gilt es, das eingesetzte Personal umfassend zu schulen und für vorhandene Problemfelder zu sensibilisieren.
"Um betroffene Autofahrer überhaupt in die Lage zu versetzen, im Bußgeldverfahren die dem Vorwurf zugrunde liegende Messung zu prüfen, ist im nächsten Schritt unerlässlich, dass die Messakten entsprechend vollständig sind und Beweismittel vorgelegt werden, die plausibel sind", erläutert AvD-Juristin Lamberty. "Solange dies - was die Untersuchung und die vorgelegten Zahlen der der VUT GmbH belegen - jedoch nicht gewährleistet ist und nichts desto trotz in den entsprechenden Verfahren Bußgeldbescheide erlassen werden, wird der Betroffene aufgrund einer nicht zu 100 % geklärten Beweislage bestraft." Das darf aus Sicht des AvD im standardisierten Messverfahren nicht sein und führt in der Konsequenz letztlich zu einer Umkehr der Beweislast. Das hält der Automobilclub von Deutschland für inakzeptabel und vor allem unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für mehr als bedenklich. Vielmehr sollte der Betroffene spätestens im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer vollständigen Messakte und Vorlage aller Beweismittel in die Lage versetzt werden, den erhobenen Vorwurf prüfen zu können.
Solange sich aufgrund einer unvollständigen Aktenführung und einer entsprechend unvollständigen Beweissituation Zweifel an einer ordnungsgemäß durchgeführten Messung aufdrängen, wird die notwendige Akzeptanz der Bürger im Hinblick auf – sicherlich notwendige und sinnvolle – Geschwindigkeitskontrollen nach Ansicht des AvD nicht erreicht werden können. Erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit setzt jedoch die Akzeptanz und Einsicht der von den Kontrollmaßnahmen betroffenen Personen dringend voraus.
Definition "standardisierte Messverfahren":
Nach dem BGH (BGHSt 39,291) sind standardisierte Messverfahren solche Messverfahren, die menschliche Handhabungsfehler, wie z. B. Zielungenauigkeiten, erkennen und bei denen möglichen systemimmanente Ungenauigkeiten durch den vorgeschriebenen Toleranzabzug ausreichend Rechnung getragen wird. Nicht erforderlich ist, dass die Messung in einem vollautomatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren getätigt wird; vielmehr genügt ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.
Montag, 23. Februar 2009
Stellen Sie sich vor, die Polizei würde jeden, der einen Supermarkt betritt, festnehmen, nur weil er rein theoretisch etwas stehlen könnte.“ Michael Ludovisy vom Automobilclub ADAC nimmt dies als treffenden Vergleich zur neuen Superradarfalle Section Control. „Bei diesem System“, äußert sich der Jurist, „stehen alle Autofahrer unter Verdacht. Das können wir nicht gutheißen.“
Selten wurde ein Thema so heiß diskutiert, wie die Einführung einer Section Control - einer Abschnittskontrolle - auf Deutschlands Autobahnen. Der Unterschied zur herkömmlichen Radaranlagen ist, dass die Geschwindigkeit nicht an einem einzelnen Punkt gemessen wird. Es zählt die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer längeren, genau definierten Strecke. Diese Strecke umfasst in der Regel ein paar Kilometer. Alle! Autofahrer werden zu Beginn und am Ende des Messbereiches per Video von vorn oder von hinten erfasst. Eine Uhr stoppt die Durchfahrtszeit, woraus dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet werden kann.
Das Streckenradar (Kosten: ca. 700.000 Euro pro Anlage) würde Schnellfahrer nicht nur punktuell, sondern auch auf längeren, gefährlichen Straßenabschnitten disziplinieren und Unfälle vermeiden. Die Section Control wurde 2003 in Österreich eingeführt und die Zahl der tödlichen Unfälle sank.
Der ADAC als Gegner der Section Control kritisiert die intensive Überwachung! Vor allem weil hierzulande die Zahl der Verkehrstoten auf dem niedrigsten Stand ist und Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr niedrige Zahlen aufweist. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wendet sich strikt gegen eine „massenhafte Datenerhebung ohne Anfangsverdacht“. Die Aussage, die Daten würden schnell wieder gelöscht, ist schnell hinfällig, wenn plötzlich andere Interessenslagen entstehen.“
So hatte beispielsweise der Präsident des Bundeskriminalamtes nach einem Mord auf einer Raststätte den Zugriff auf Lkw-Maut-Daten für Fahndungszwecke gefordert – und war erst nach langer Diskussion gescheitert. Für eine Abschnittskontrolle müssten Kennzeichen nach Auffassung der Datenschützer verschlüsselt gespeichert und verschiedene Rechtsnormen geändert werden.
Genau das soll in Zukunft auch geschehen! Mit knapper Mehrheit beschloss der Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages jetzt, dem Staat einen Versuch mit dem Streckenradar unter strengen Auflagen zu gestatten. Der Autofahrer müsse rechtzeitig auf die Section Control hingewiesen und die Daten dürften nicht zweckentfremdet werden. Ob und wann ein solcher Test laufen soll, blieb offen. Verkehrsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt aber ist sicher: "Da lassen die Behörden keine Zeit verstreichen. Der Versuch kommt binnen eines Jahres."
Quelle: http://www.focus.de/auto/unterwegs/tempokontrolle-alle-unter-verdacht_aid_366495.html
Donnerstag, 19. Februar 2009
Samstag, 24. Januar 2009
Gerade erst hat die Stadt drei der neuen Edelblitzer auf Mannheims Straßen in Betrieb genommen - schon geht der Schnappschuss nach hinten los. Jetzt stehen die Blitzer selbst im Visier, müssen von einem Gutachter noch einmal komplett überprüft werden. Seit gestern herrscht im Rathaus Unsicherheit, wenn es um die topmodernen Röhren geht. Grund dafür ist ein Bußgeldverfahren am Amtsgericht. Ein Taxifahrer, dessen Porträt im vergangenen Jahr an der Südtangente von einem der sogenannten "Vitronic-PoliScan-Speed"-Geräte eingefangen wurde, legte Beschwerde ein. Er könne sich nicht erinnern, zu schnell gefahren zu sein, erklärte er und nahm sich einen Verteidiger. Der Fall landete auf dem Schreibtisch von Amtsrichter Johannes Jülch. "Ich konnte mir im wahrsten Sinne des Wortes kein Urteil darüber erlauben", erklärt er auf Anfrage des "MM", "denn über die neuen Blitzer war mir absolut nichts bekannt."
"Mannheim: Vitronic PoliScan Speed Laser-Blitzer erneut auf dem Prüfstand" vollständig lesen
Umfassende Informationen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten bietet ab sofort das neue Internetportal straffrei-mobil.de. „Betroffene müssen im Internet häufig viel zu lange recherchieren, um alle für sie wichtigen Informationen zu finden“, erläutert Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Frankfurt am Main und Initiator der Seite. Straffrei-mobil.de fasst alle wichtigen Themen rund um das Verkehrsgeschehen zusammen und bietet den Nutzern leicht verständliche Informationen. „Gerade auf die allgemein verständliche Darstellung der mitunter etwas komplizierten rechtlichen Fragestellungen legen wir besonderen Wert“, betont Christian Demuth, Mitinitiator und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Das Angebot von straffrei-mobil.de wendet sich an mobile Menschen. Es ist zugeschnitten auf alle Fragen, die entstehen können, wenn man mit Verkehrsvorschriften in Konflikt kommt. Hier finden sich Fakten, die im Konfliktfall benötigt werden: von den einschlägigen Gesetzestexten über die Punktekataloge bis hin zu einer Vielzahl von Beiträgen rund um das Recht der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, zum Fahrerlaubnisrecht und zur Rechtsprechung. Literaturempfehlungen und ein Lexikon der juristischen Fachbegriffe aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts runden das Angebot ab. Straffrei-mobil.de zeigt auf, wie sich Betroffene in kritischen Situationen richtig verhalten und wie sich entsprechendes Detailwissen, das zum Beispiel durch einen Blick in die Prozessakte erlangt werden kann, erfolgreich vor Gericht verwerten lässt. „Unser Ziel ist es, mit straffrei-mobil.de all jene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, die – verschuldet oder unverschuldet – in einen Konflikt mit dem Verkehrsrecht geraten sind. Und bestenfalls wollen wir dazu beitragen, dass es soweit erst gar nicht kommt“, betont Lenhart.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Dienstag, 20. Januar 2009
Det er kroner ud af bukselommen, måske koster det dig et klip i kørekortet. Nu er de første faste, permanente fartfælder sat op til brug. Her kan du se, hvor fotofælden klapper
Det tager kun et øjeblik. Men blitzen er ikke til at tage fejl af. Du er røget i den klassiske fartkontrol, fordi du er kørt for stærkt og overså den lille irriterende kamerafjende.
Men det ubehagelige overraskelsesmoment på landets veje bliver der nu rådet bod på, så du har chancen for at optræde som en eksemplarisk bilist på kørebanen og 'snyde' fotofælderne. I hvert fald i en vis del af landet.
Tjek kortet og snyd fælderne
Som et 12 måneder langt forsøg er Midt- og Vestsjællands Politi nemlig i gang med at opføre 10 faste fotostandere på strækningen mellem Roskilde og Ringsted. Ti standere, som klapper hver gang du kører for stærkt, og som kan koste dig hundredvis af kroner eller måske et klip i kørekortet, hvis du bliver snuppet på de respektive strækninger, som er udvalgt, fordi der sker alt for mange uheld.
Medmindre du selvfølgelig memorerer kortet, vi har lavet her, så du kan nå at sætte farten ned i tide.
150 fanget på første dag
Den første stander blev indviet i går, og på blot et døgn er 150 fartsyndere allerede gået i fælden og kan inden for nærmeste fremtid vente at få et brev ind af brevsprækken.
- Der er seks stk. kontroludstyr med kamera, som så bliver flyttet rundt mellem de ti målesteder. Så på den måde vil der ikke altid være kontroludstyr i alle standere. Formålet er jo ikke at få folk i fælden, men at få folk til at sætte farten ned. Så bare det har en præventiv virkning, så har det jo hjulpet, oplyser Helge Holbek fra Midt- og Vestsjællands Politi til ekstrabladet.dk.
Det koster i dag mindst 500 kroner at overskride farthastigheden og - alt efter, hvor mange procent du overskrider hastighedsgrænsen med - op til 1000 kroner og 1500 kroner. I værste fald et klip i kørekortet.
Alle de ti standere er sat op på strækninger med hastighedsgrænsen på 50 og 80 km/t. De vil være sat op og klar til at knipse løs med kameraet i løbet af de næste to uger.
Source: http://ekstrabladet.dk/nyheder/samfund//article1111113.ece
Dienstag, 9. Dezember 2008
Freundliche Freiburger Stadtverwaltung: Im neuen amtlichen Stadtplan sind alle Blitzgeräte ausgewiesen. Ortsfremde und alle, die sich nicht sicher sind, wo ein Blitzer steht, können sich kundig machen. Und die Stadt nimmt in Kauf, weniger Bußgeld einzunehmen.
Ab sofort ist der neue Stadtplan der Stadt Freiburg im Handel. Das Besondere an der aktualisierten Fassung: Erstmals sind darin alle fest installierten Blitzer eingezeichnet – und zwar sowohl die Kontrollmessgeräte, die die Geschwindigkeitsübertretungen festhalten, als auch diejenigen, die anzeigen, wenn eine rote Ampel missachtet wird. Symbolisiert werden die rund 20 Blitzer in der Karte als weißes Blitzlicht auf blauem Hintergrund.
Die Aufnahme der Blitzer in die Karte sei ein Versuch, den Plan bürgerfreundlicher zu gestalten, sagen Christian Vogt, stellvertretender Leiter des Vermessungsamtes, und Kartografin Jana Dietrich, die für den neuen Stadtplan verantwortlich zeichnen. Vogt glaubt, dass vor allem Ortsfremde davon profitieren können. Entstanden ist die Idee in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung. Anfang 2009 werden die Blitzer – ebenso wie alle anderen Veränderungen – auch im Internetstadtplan auf http://www.freiburg.de zu sehen sein. Den Herstellern von Navigationssystemen wird die Verwaltung die Infos hingegen nicht zur Verfügung stellen. "Die rechtliche Zulässigkeit ist da nicht geklärt", sagt Vogt.
Natürlich sind auch alle baulichen Veränderungen der vergangenen zwei Jahre im neuen Plan berücksichtigt, auch solche, die noch nicht abgeschlossen sind. Neu im Plan sind beispielsweise die provisorische Universitätsbibliothek in der Stadthalle am Alten Messplatz, das kürzlich eröffnete Waldhaus an der Wonnhalde, die neue B-31-Umfahrung bei Umkirch sowie die neuen Baugebiete Innere Elben und Hinterm Weiher III in den Stadtteilen St. Georgen und Munzingen. Eingezeichnet sind auch mehr als 7500 Hausnummern und 1250 Straßen und Plätze. Berücksichtigt wurden dabei natürlich auch die jüngsten Namensänderungen, etwa der Platz der Universität, der früher Werthmannplatz hieß, und die Werthmannstraße, der frühere Werderring.
Laut Ingenieurin Dietrich eine Besonderheit ist auch, dass Erhöhungen im Gelände dunkelgrün schattiert und somit wesentlich besser zu erkennen sind, im Fachjargon spricht man von einer "Schummerung"; bislang wurden Erhebungen nur durch Höhenlinien angezeigt. Der neue Plan ist im Maßstab 1:15 000 angelegt. Will heißen: Ein Zentimeter auf der Karte entspricht realen 15 000 Zentimetern (150 Metern). In gesonderten Ausschnitten sind das Gebiet um den Schauinsland (1:25 000) und die Innenstadt (1:7500) dargestellt. Die Karte ist ab sofort im Buchhandel, an den Freiburger Kiosken, in der Rathausinfo, beim Bürgeramt, den Ortsverwaltungen und beim Vermessungsamt im Technischen Rathaus für vier Euro erhältlich. Dort gibt es auch den separaten Innenstadtplan mit Übersichts- und Parkleitsystemkarte für 1,50 Euro.
Quelle: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburger-stadtplan-erstmals-mit-blitzern--8950077.html
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