Freitag, 3. September 2010
Wir freuen uns Euch heute eine tolle Möglichkeit anbieten zu können, Eure eigene Website mit mehr Inhalt zu versehen. Baut einfach unsere weltweite Karte aller festen Blitzer in Eure eigene Website ein! Wie das geht? Ganz einfach! Schaut Euch folgendes Beispiel an.
SCDB.info
Wie baue ich diese Karte in meine Website ein?
Bitte klickt auf den rechten blauen Tab und geht zu "Embed this map". Stellt bitte über die Schieberegler die Größe der Karte ein und kopiert den fertigen HTML Code an eine passende Stelle auf Eurer Website. Das war es schon. Hinweise oder Wünsche sind jederzeit willkommen unter info@scdb.info
Sonntag, 13. Juni 2010
Achtung Blitzer! Mit Einführung von Tempo 30 auf der Dorfstraße in Nieder Neuendorf hat sich die Zahl der in Hennigsdorf registrierten Geschwindigkeitsüberschreitungen nahezu verdoppelt. 2009 lösten die Blitzerkameras in der Stadt 38 550 Mal aus. Im Jahr zuvor wurden „nur“ 19 242 Fälle registriert.
Diese Zahlen präsentierte Bürgerdienst-Chefin Edith Wiesner am Donnerstagabend bei der Vorstellung der jährlichen statistischen Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung im Bauausschuss. Im Einsatz sind zwei stationäre Blitzersäulen in Nieder Neuendorf rund um die Uhr sowie ein Messwagen im Zwei-Schicht-Betrieb im gesamten Stadtgebiet.
Warum plötzlich viel mehr Autofahrer in die Blitzerfalle tappen ist kein Geheimnis. Im August 2009 wurde eine der beiden stationären Blitzersäulen in den kurz zuvor neu eingerichteten Tempo-30-Abschnitt am Dorfanger umgesetzt. Vorher standen die beiden sogenannten „Traffi-Tower“ im innerörtlichen 50er-Bereich – mit mäßigem Erfolg. Seit ihrer Aufstellung im August 2008 hatten sie monatlich zwischen 200 und 400 Tempoverstöße registriert.
Doch im 30er-Bereich ist das jetzt anders. Gleich im ersten Monat schnellte die Zahl auf 4390 Tempoverstöße hoch, ging dann aber auf gut 1000 im Monat zurück.
Der Stadt bescherte das Blitzlichtgewitter einen beträchtlichen Einnahmezuwachs. Pendelten die Summen zwischen 2003 und 2008 noch um die 400 000 Euro pro Jahr, gab es 2009 einen deutlichen Sprung. Gut 840 000 Euro hat Hennigsdorf durch die Geschwindigkeitsüberwachung eingenommen. Allerdings wurden die schlimmsten Raser immernoch vom Blitzerauto erfasst. Wegen des höheren Bußgeldes lagen die Einnahmen der mobilen Überwachung 2009 über denen der Blitzerstellen.
Die Geschwindigkeitsüberwachung trage dazu bei, Unfälle zu verhindern, erklärt die Verwaltung. Und verweist darauf, dass trotz leicht ansteigender Gesamtzahl seit 2005 die Zahl von Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit stagniert. (Von Ulrich Bergt)
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/
Donnerstag, 22. April 2010
Speed cameras which communicate with each other by satellite are being secretly tested on British roads.
The hi-tech devices can follow drivers’ progress for miles to calculate whether they have broken speed limits.
Combining number plate recognition technology with global positioning satellites, they can be set up in a network to monitor tens of thousands of cars over huge areas for the smallest breach.
Known as SpeedSpike, the system uses similar methods of recognition as the cameras which enforce the congestion charge in London, and allow two cameras to 'talk' to each other if a vehicle appears to have travelled too far in too short a space of time.
After a covert national trial which has not been publicised until now, just days after a report showed motorists have been fined almost £1billion in speeding tickets under Labour, authorities hope the new cameras will enable them to re-create the system used on motorway contraflows.
The Home Office is currently testing them at two sites - one in Southwark in London and another on the A374 between Antony and Torpoint in Cornwall.
Read more: http://www.dailymail.co.uk/news/article-1267278/New-speed-cameras-trap-motorists-space-trial-UK.html
Dienstag, 2. März 2010
Die erste Tour im neuen Jahr führte nach Frankreich. Neben dem Verkehrdschungel war auch ein nicht ganz einfaches Autobahnkreuz (Bild 7) zu bewältigen.
First tour in 2010 throughout France. Take also a look to an interesting motorway intersection (image 7). 
Zum Jahresabschluss haben wir unseren Van noch einmal auf die Insel geschickt, um die neuesten Blitzer zu vermessen und vorhandene Standorte zu prüfen. Hier sind wieder einige Eindrücke.
Last tour in 2009. We send our speedcam van again to UK to locate new speed cameras and check existing speed camera locations.
Freitag, 5. Februar 2010
Von 672 902 Fahrzeugen, die zwischen Januar und September vergangenen Jahres durch den Ordnungsdienst der Stadt Schwerin gemessen wurden, waren 65 474 zu schnell. Das entspricht einem Anteil von 10,23 Prozent, berichtet die Schweriner Volkszeitung am 2. Februar 2010 von der Sitzung der Stadtvertreter in Schwerin.
Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Oberbürgermeisterin zu beauftragen, ein Konzept und Einsatzgrundsätze der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet vorzulegen. Eckpunkte sollten u.a. dabei sein, dass die Geschwindigkeitsüberwachungen nur an erwiesenermaßen gefährlichen Stellen durchgeführt werden, um zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer beizutragen. Die technische Geschwindigkeitsüberwachung mittels Durchfahrtskontrolle (Starenkästen) sollte dabei in höherem Maße als bisher durchgeführt werden.
Der Erfolg solcher Maßnahmen ist vorhersehbar: Die Standorte der "Starenkästen" dürften bald bekannt sein und kaum ein "Raser" würde an diesen Stellen auffallen. Damit wäre die Verkehrsicherheit an dieser Stelle zwar erhöht, aber der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Dr. Hagen Brauer (CDU) sah nach dem Bericht der Schweriner Volkszeitung bei solch einer Anordnung einen "Freibrief für Raser". Diesen Kernpunkt der Debatte hatte der SPD-Antrag bereits in seiner Begründung geahnt und eine klare Position bezogen: "eine Bevorzugung von Kontrollstellen mit zwar hoher Verstoßhäufigkeit, aber erkennbar geringem Konflikt- und Unfallrisiko, steht nicht mit dem Wesen und den Zielen der Verkehrsüberwachung überein".
Der SPD-Fraktion ging es um mehr. Eine schlüssige und transparente Einsatzkonzeption mit klaren Zielen für die Geschwindigkeitsüberwachung ist nämlich geeignet, u.a. das Verständnis für die Maßnahmen zu erzeugen und damit die Verkehrssicherheit zu steigern. Der SPD-Antrag hat ein erfolgreiches Vorbild im Kreis Unna, das auch im Internet zu finden ist. Dieses Konzept ist ein Teil der Anstrengungen des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Mit der Ablehnung des SPD-Antrages haben die Stadtvertreter die Stadt Schwerin erst einmal darum gebracht, verstärkt für eine Akzeptanz der Geschwindigkeitsüberwachung zu werben. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird immer wieder verdächtigt, eher unter
Einnahmegesichtspunkten als unter Verkehrssicherheitsaspekten zu handeln. Doch das ist ein vergleichsweise harmloser Verdacht, denn der harsche Vorwurf hieße: so solle eine rigide Verkehrserziehung durch Strafmaßnahmen betrieben werden; mit Säure aufgefüllte oder abgeflexte Starenkästen in Mecklenburg-Vorpommern dürften dann als Antwort darauf zu verstehen sein.
Doch noch schlimmer: die Stadt Schwerin wird auf einen gefährlichen Weg geschickt. Die Stadt ist nämlich verpflichtet, die Überwachungsmaßnahmen dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen oder wo die Wahrscheinlichkeit dazu besteht. Das sind insbesondere solche Stellen, wo Unfälle mit schwachen Verkehrsteilnehmern wahrscheinlich sind und verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen keine Entschärfung bringen können. Wenn die Stadt entgegen dieser Verpflichtung etwa Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen oder Bereiche, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von vielen Fahrzeugführern überschritten wird, unverhältnismäßig häufig überwacht, setzt sie sich möglicherweise rechtlichen Risiken aus.
Rechtlich nimmt die Stadt Schwerin die Verkehrsüberwachung nicht als eigene Aufgabe wahr. Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns konnte der Stadt aufgrund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung öffentliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. So hat das damalige Ministerium für Wirtschaft aufgrund des § 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes den Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der kreisfreien Städte Zuständigkeiten für die Verkehrsüberwachung, unbeschadet der Zuständigkeit der Polizei, übertragen. Nach § 38 Abs. 5 der Kommunalverfassung führt die Oberbürgermeisterin von Schwerin diese Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Stadt durch. Sie ist dafür der zuständigen Fachaufsichtsbehörde verantwortlich. Nur soweit die Oberbürgermeisterin bei der Durchführung dieser Aufgaben ein Ermessen hat, kann sie sich mit der Stadtvertretung oder ihren Ausschüssen beraten.
Ein Ermessen liegt nicht vor, denn im Erlass des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 05.02.2001 heißt es: "Die verfügbaren mobilen Messkapazitäten sind zu mindestens 70 % der Einsatzzeit sowohl durch die Kreisordnungsbehörden als auch durch die Polizei in enger örtlicher und zeitlicher Abstimmung an Messstellen der Kategorien A bis D einzusetzen." Dabei meint die Kategorie A: Unfallhäufungen laut Unfallbekämpfungserlass aufgrund der Geschwindigkeiten, Kategorie B: sonstige Unfallhäufungen aufgrund der Geschwindigkeiten, Kategorie C: Alleestrecken, Kategorie D: Stellen, an denen überhöhte Geschwindigkeiten zu Unfällen mit besonders schweren Folgen führen können, insbesondere Kurven, Kuppen oder unübersichtliche Knoten, auch Baustellen im Straßenraum.
Vielleicht findet jemand einmal die Zeit, die Häufigkeit der gemeldeten Geschwindigkeitsüberwachung an den über ein Hundert Messstandorten in Schwerin statistisch zu erfassen. Als Favoriten gelten die Ludwigsluster und Crivitzer Chaussee, deren Messstandorte zumeist wohl schwerlich den Kategorien A bis D zuzuordnen sein werden.
Freitag, 29. Januar 2010
Bielefeld (WB). Immer mehr Temposünder gehen gegen Bußgeldbescheide vor. Anwälte und Richter zweifeln jetzt sogar Raser-Fotos von Blitzern als gerichtliche Beweismittel an. Für die Verhängung von Bußgeldern anhand von Bildmaterial gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage.
Auf die Gerichte kommt eine Flut von Einspruchsverfahren zu. »Die Entwicklung seit Jahresbeginn gleicht einer Explosion«, sagt der Herforder Amtsrichter Helmut Knöner. In fast allen Fällen würden gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel eingelegt.
[ weiterlesen im Westfalen-Blatt]
Dienstag, 24. November 2009
Ab sofort steht das Projekt SCDB.info auf größeren Füßen. Wir haben nach 2 Jahren den Server gewechselt und können nun wieder mit zeitgemäßer Performance aufwarten. Für die Ausfallzeiten bitten wir Sie um Entschuldigung. Sollten Sie einen Fehler finden oder Ihr Account nicht korrekt funktionieren, so kontaktieren Sie bitte unseren Support. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Montag, 8. Juni 2009
- verfassungsrechtliche Gründe sprechen dagegen
- nicht dem Druck der EU beugen
- kein Garant für mehr Verkehrssicherheit
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lehnt die Einführung einer Halterhaftung und einer Kostentragungspflicht des Halters bei Verstößen im fließenden Verkehr ab. Dafür hat sich der AvD Rechts- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung im Rahmen der AvD-Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 6. Juni 2009, in Mainz ausgesprochen. Der Ausschuss unter Vorsitz von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner fordert den Gesetzgeber und das Bundesamt für Justiz auf, im Rahmen der Umsetzung des EU Rahmenbeschlusses (RbGeld vom 22.03.2005) zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen dafür zu sorgen, dass die im Grundgesetz verbrieften Rechte der deutschen Autofahrer gewahrt bleiben. Dies müsse umso mehr für die Anwendung des geplanten Geldsanktionsgesetzes gelten, welches 2010 in Kraft treten soll.
Nach Ansicht des AvD darf es nur in solchen Fällen zu einer Vollstreckung in Deutschland kommen, in denen der Fahrer festgestellt ist oder aber eine Kostentragungspflicht des Halters auch nach deutschem Recht besteht. So ist beispielsweise nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Halter bei Halt- und Parkverstößen verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Seitens der EU wird jedoch die Einführung einer Halterhaftung auch für Zuwiderhandlungen im fließenden Straßenverkehr immer stärker fokussiert. Darauf deutete zuletzt der Vorschlag einer Richtlinie zur besseren Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften (Enforcement Directive vom 19.03.2008) hin, der auf eine Halterhaftung hinauslaufen würde.
An Lösungen zu arbeiten, die einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zuträglich sind, ist für den AvD selbstverständlich. Rechte der Autofahrer zu beschneiden, nur um letztlich den behördlichen Aufwand bei der Beweisführung so gering wie möglich zu halten, ist jedoch nicht verhältnismäßig.
Gegen eine Ausdehnung der Halterhaftung auf Verstöße im fließenden Verkehr sprechen vor allem aber verfassungsrechtliche Gründe: Dem Halter eines Fahrzeugs ein Bußgeld aufzuerlegen, ohne ihm nachweisen zu können, dass er auch der Fahrer war, widerspricht dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld“. Bekäme der Halter auch dann einen Kostenbescheid, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden könnte – etwa weil er vom Halter nicht benannt wird – würde dies einer bußgeldbewehrten Auskunftspflicht entsprechen. In Österreich wird dies bereits in Form der so genannten Lenkerauskunft praktiziert. Eine entsprechende Verpflichtung würde jedoch mit dem deutschen Recht "sich nicht selbst belasten zu müssen" beziehungsweise mit dem Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten naher Angehöriger kollidieren.
Auch Verkehrssicherheitsaspekte können es nach Ansicht von AvD-Vizepräsident Dr. Klaus Büttner nicht rechtfertigen, die Rechte der Betroffenen einzuschränken. "Im Interesse der Verkehrssicherheit muss vielmehr derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der auch tatsächlich den Verstoß begangen hat. Nur dann kann der erzieherische Effekt, der hinter einer Bestrafung stecken sollte, erreicht werden. Die Einführung der Halterhaftung ist kein Garant für mehr Verkehrssicherheit."
Donnerstag, 28. Mai 2009
Münster / Ladbergen / Greven (ots) - Totalschaden am Radargerät und Totalschaden am Auto waren das Resultat eines Unfalles auf der Autobahn 1 bereits am Sonntag (24. Mai) gegen 11:45 Uhr zwischen den Anschlussstellen Ladbergen und Greven. Ein Beamter des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei hatte das Radargerät innerhalb einer Baustelle aufgebaut, wo nur 80 Kilometer pro Stunde zugelassen sind. Ein 76-jähriger Autofahrer aus Mechernich fuhr dann durch diese Baustelle und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Zunächst schleuderte er eine Warnbake zur Seite und überfuhr dann frontal, exakt mittig, das aufgestellte Radargerät. Dieses Messgerät wurde dann in alle erdenklichen Kleinteile regelrecht "zerlegt", so dass Totalschaden entstand (siehe Fotos). Der Film, der komplett sich auf der Fahrbahn ausrollte, "genoss" dadurch bedingt eine nicht gewollte Frühbelichtung. Der 78-Jährige hatte dieses nicht so richtig realisiert und fuhr einige hundert Meter weiter und blieb dann mit eigenem Totalschaden auf dem Seitenstreifen stehen. Der Messbeamte sammelte schnell einige Teile zusammen und fuhr hinter dem 78-Jährigen her. Dort angekommen äußerte dieser, dass wohl gerade irgendetwas Schwer - wiegendes gegen sein Auto geprallt sei. Trotz dieses Schadens in Höhe von etwa 85.000 Euro ist ihm wohl die wenn auch anonymisierte Freude vieler anderer am diesen Tag gemessener Autofahrer gewiss.
Polizei Münster
Pressestelle
Klaus Laackman
Telefon 0251-275-1013
Donnerstag, 7. Mai 2009
Volksabstimmung
Eine Initiative will Radarfallen nur noch an heiklen Orten. Die «Bussen-Melkerei» soll aufhören. 17 Mio. Einnahmeausfall.
Rainer Klose
Die Idee klingt irgendwie charmant: Die SVP will die «Bewirtschaftung der Strassen» stoppen, die dem Kanton Luzern pro Jahr 17 Mio. Franken einbringt. Natürlich, sagen die Initianten, darf in Luzern weiter geblitzt werden - aber ab jetzt nur dort, wo die Polizei es für notwendig hält, und nicht mehr dort, wo der Blitzkasten die grössten Einnahmen erzeugt.
Die Initiative (www.raser-stoppen.ch) kommt am 17. Mai zur Abstimmung. Sie wird getragen von der Luzerner SVP und unterstützt vom Nutzfahrzeugverband Astag und vom Autogewerbeverband AGVS. Die Automobilclubs verhalten sich neutral. Alle anderen politischen Parteien ausser der SVP lehnen die Initiative bislang ab.
Schweizweit bedeutend Der Ausgang der Abstimmung ist trotzdem offen - und er könnte nationale Signalwirkung entfalten: Blechpolizisten stehen in vielen Kantonen - oft am Rand gut ausgebauter Strassen - und sorgen für einen konstanten Einnahmestrom in die Staatskasse. Das weckt Begehrlichkeiten: Von 1998 bis 2004 haben nach Angaben der SVP die Bussen allein im Kanton Luzern um 72% zugenommen.
Das soll nun aufhören, sagt der Luzerner Kantonsrat Daniel Keller, der das Initiativkommitee leitet. Doch wie kann man einen Kanton von den schönen Einnahmen «entwöhnen»? «Wir wenden einen Trick an», erklärt Keller. «Unsere Initiative fordert, dass die Bussgelder in vollem Umfang an steuerpflichtige Bürger zurückerstattet werden. Damit wird der Bussentopf zwangsläufig geleert - und es wird für Finanzpolitiker uninteressant, ihn weiter anwachsen zu lassen.»
ÖV-Nutzer profitieren Bei einer Einnahme von derzeit rund 17 Mio. Franken wären das pro steuerpflichtigen Luzerner pauschal Fr. 40.- Rückerstattung pro Jahr. Dabei ist egal, ob der Bürger Auto fährt oder Velo, ob er den ÖV benutzt oder als notorischer Schnellfahrer häufig gebüsst wird. Die 40 Franken soll jeder bekommen.
Diese Steuererstattung sei nicht der Hauptzweck der Initiative, sagt Keller. «Sie ist nur ein Vehikel, um unser Ziel zu erreichen: Keine Radarfallen mehr, die offensichtlich vor allem Einnahmen bringen sollen.» Er präzisiert: «Wir wollen, dass die Polizei selber entscheidet, wo es gefährliche Stellen gibt, wo Menschen in Gefahr sind und wo man Rasern das Handwerk legen muss.»
Doch wie soll der Kanton den Einnahmeausfall ausgleichen? Die Initianten haben eine recht einfache Antwort: Durch Einsparungen in der kantonalen Verwaltung könnten die Mindereinnahmen «problemlos kompensiert werden».
Andere parteien dagegen Derzeit reist Keller von Podiumsdiskussion zu Podiumsdiskussion und stellt die Initiative bei anderen Parteien vor. Bei der CVP-Delegiertenversammlung am 20. April blitzte er deutlich ab: 216 Delegierte dagegen, nur 5 dafür. Die Vorlage sei rufschädigend und fördere das Misstrauen gegen Kantonspolitiker, die als gierige Steuereintreiber dargestellt werden, befindet CVP-Kantonsrätin Andrea Gmür.
Besonders stossend findet man bei der CVP, dass der vorgeschlagene Steuerrabatt zum Teil den Verkehrssündern selbst zugute kommt. «Ich halte es für höchst bedenklich, jemanden mit einem Steuerrabatt zu belohnen, der sich nicht an die Vorschriften hält», so Gmür.
Die FDP befürchtet nach den Worten von Geschäftsführer Sascha Kretz, dass die wegfallenden Einnahmen nicht einfach eingespart werden können. «Das wird Steuererhöhungen nach sich ziehen - und das ist ja auch nicht im Sinne der SVP.» Auch Kretz findet stossend, dass gebüsste Fahrer durch die Rückerstattung «wieder belohnt werden würden.»
Die Luzerner SP lehnte die Initiative einstimmig ab. «Es geht darum, Sicherheitsrisiken zu minimieren», sagt Kantonsrätin Trix Dettling. «Und wer gegen Regeln verstösst, ist immer ein Sicherheitsrisiko.» Dass Autofahrer sich von Radarfallen drangsaliert fühlen, kann sie nicht nachvollziehen. «Wer sich an die Regeln hält, hat ja nichts zu befürchten.»
Alle befragten Politker bestätigen, dass die Verkehrsbussen fest im kantonalen Budget eingeplant sind. Man muss also davon ausgehen, dass gebüsst wird, «bis der Säckel voll ist» - egal wie diszipliniert sich die Lenker verhalten.
Am 17. Mai wird in Luzern also abgestimmt. Überraschungen seien möglich, auch wenn viele Parteien gegen die Initiative sind, sagt Andrea Gmür. «Das Volk ist immer ein bisschen unberechenbar.»
Quelle: © Automobilrevue; 29.04.2009[0]; Seite 17
Montag, 27. April 2009
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"Egal, ob der Besitzer die Datenbank nutzt oder nicht, die Polizei darf das navi oder Handy beschlagnahmen und ein Bußgeld von 75 Euro erheben. Wie scharf dieses Vergehen geahndet wird, zeigt die Summe der Punkte, die danach in Felsnburg geführt werden: Ganze vier Punkte gibt es für diesen Verstoß. Ein Vergleich: So viel bekommt ein Autofahrer, der mit einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Verkehr unterwegs ist - dabei aber noch fahrtüchtig erscheint und keinen Unfall hat. Dennoch, das Umgehen wird sehr ernst genommen. In der Praxis wird dieser Paragraph jedoch nur sehr selten überprüft.
Tarnung statt Warnung
Um § 23 StVO zu umgehen, nutzen Online-Plattformen oder Navi-Hersteller gerne eine andere Bezeichnung für Blitzer. So wird aus dem vermeintlichen Starenkasten ein Unfallschwerpunkt. Die Anbieter und Navi-Hersteller ziehen sich auch aus der verantwortung, indem es dam Käufer überlassen bleibt, die Blitzerdaten zu aktivieren oder nicht. Oder das Material ist nicht vorinstalliert und kann auf Wunsch kostenlos heruntergeladen und nachträglich installiert werden. das Anbieten dieser Informationen ist nicht verboten. Es ist ausdrücklich nur dem Fahrer verboten, diese Informationen auszunutzen.
Radarfallen im Netz
Die umfassensten Infos zu Blitzern und Radarfallen findet man unter www. radarfalle.de. Hier gibt es Standortdaten als Online-Suche oder zum Download, Software, Infos zum Recht und Technik sowie eine riesige Blitzergalerie. Während sich diese Website auf Deutschalnd konzentriert, kümmert sich die Seite www.scdb.info desselben Anbieters auch um Starenkästen in Europa. Die Seite lässt sich auch über www. blitzer.de aufrufen. Diskussionen zum Thema finden im Forum www.radarforum.de statt. Hier kann man eigene Erlebnisse berichten oder Fragen loswerden."
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Quelle: PC go
Autor: Peter Düring und Tomm Papadhimas
Freitag, 17. April 2009
Navigationsgeräte mit Radarwarnung erlaubt
Navigationsgeräte, die auch als Radarwarngeräte verwendet werden, sind im Rahmen der derzeitigen Rechtslage legal. Dies ist die Ansicht des Kantonsgerichts, das gestern in einem entsprechenden Fall entschieden hat.
VON jan hudec
Dass es gestern vor Kantonsgericht eher um die Sache ging als um eine Person, war von Anfang an deutlich. Denn der Angeklagte war gar nicht erst zur Verhandlung erschienen. Vorgesehen war das nicht. Verteidiger Robert Vogel entschuldigte sich denn auch dafür, dass sein Mandant den Termin «verschwitzt hat». Der 38-Jährige war am Grenzübergang Thayngen mit einem Navigationsgerät erwischt worden, das in der Lage ist, vor fixen Radarfallen zu warnen. Dafür wurden ihm 500 Franken Bussgeld aufgebrummt und das Gerät eingezogen, wogegen er Einsprache erhoben hat.
Weil der Sachverhalt ja klar sei und es nur um juristische Fragen gehe, beantragte Vogel trotz der Absenz seines Mandanten, die Verhandlung fortzuführen. Staatsanwalt Daniel Jenne beantragte dagegen, dass die Einsprache des Angeklagten wegen unentschuldigten Nichterscheinens zurückgezogen werden müsse. Richter Ernst Sulzberger entschied schliesslich, die Verhandlung fortzusetzen, zumal in diesem Fall auf die Anwesenheit des Angeklagten verzichtet werden könne, «denn eigentlich sitzt hier der vor Gericht», wie der Markenname des vom Angeklagten mitgeführten Navigationsgeräts lautet.
Unklare Rechtslage
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Apparaturen, die vor Radarfallen warnen können. Zum einen Geräte, die Radarmessungen via Funk detektieren, zum anderen Navigationsgeräte, bei denen festinstallierte Blitzkästen vermerkt sind. Erstere Geräte sind laut Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes verboten. Ob der Artikel aber auch auf Navigationgeräte angewendet werden darf, ist unklar (siehe auch SN vom 11. April 2008).
Die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers nahmen denn auch auf obigen Artikel Bezug, wobei sie ihn in entgegengesetzter Richtung interpretierten. Im Kern sagt der Gesetzestext, dass «Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z. B. Radarwarngeräte)», nicht verwendet werden dürfen.
Jenne argumentierte nun, dass Navigationsgeräte mit Radarwarnung den Sinn von Verkehrskontrollen unterlaufen würden. Zwar brächten sie die Verkehrsteilnehmer dazu, die Geschwindigkeit dort einzuhalten, wo gemessen würde, was an diesen Stellen auch besonders erwünscht sei. Allerdings gehe es nicht darum, die Geschwindigkeit nur an manchen Orten den gesetzlichen Richtlinien anzupassen. Es gelte nicht nur die Verkehrs-, sondern auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Daher sei die Busse sowie der Einzug des Geräts gerechtfertigt.
Vogel führte ins Feld, dass sich die Navigationsgeräte von den konventionellen Radarwarnern grundlegend unterscheiden würden. Letztere seien potentiell imstande, vor allen Radarmessungen, also auch mobilen, zu warnen. Navigationsgeräte dagegen warnten nur bei fixen Messgeräten. Gerade die Standpunkte der Blitzkästen seien aber ohnehin bekannt respektive über legale Computersoftware für alle zugänglich. Das Navigationsgerät des Angeklagten sei somit nicht vom Verbot betroffen und er freizusprechen.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist
Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Sulzberger.
Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben.
Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen.
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